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fand ? Im Gegenteil: musste er nicht vielmehr durch diese Geheimnis-thuerei auf das Vorhandensein eines dunklen Punktes in seinem Lehenhinweisen, der das Misstrauen und den Spürsinn seiner Gegner geradezuherausforderte? Ferner verlangt der Brief an Grunni durchaus nichtmehr, als Leo gewährte; das Umgekehrte ist der Fall: wenn Erasmusseinen Eintritt in den Orden als einen Zwang und einen Irrtum hin-stellt, so löst sich damit auch die Pflicht zur Ordenstracht in einenIrrtum auf. Nur hiervon will er dispensiert sein; von seiner unehe-lichen Gehurt steht in dem Briefe nichts, höchstens in den chiffriertenNoten, und auch hier war die Enthüllung wohl nur zur Erklärungseines wirklichen Namens (Erasmus Rogers)') nötig, den Sadoleto inder Aufschrift des Diploms nennt. Der Papst ging also über sein Be-gehr hinaus, indem er ihn auch von den Folgen seiner Herkunft be-freite, und in seiner Antwort (ep 194) sagt Erasmus ausdrücklich:„Quod meus pudor contractius parciusque rogabat, tua benignitaslargius ac prolixius indulsit." Auch mit der raschen Erledigung,die Grunni erwähnt, hat es durchaus seine Richtigkeit. Mit dem vonVischer (S. 25) abgedruckten Brief Ammonios vom 4. Dezember, derAntwort auf den des Erasmus vom 9. November (ep. 151), schicktjener an seinen gelehrten Freund einen soeben eingetroffenen Entwurfdes Diploms, der dem Bischof von Worcester selbst nicht auszureichenscheine; er will des Erasmus Ansicht erfahren, scheint sie aber schonim Voraus zu wissen, denn er giebt ihm den Rat, sich noch einmalausführlich an den Papst und den Bischof zu wenden. Das that dennauch Erasmus; am 29. Dezember sagt er (ep. 225), dass er vor einigenTagen durch den Courier Tunstalls über die Angelegenheit geschriebenhabe, d. h. an Ammonio nach London, wohin Tunstall seine Depeschensandte. Jetzt also, frühestens Ende Dezember, ging von Ammonio ausein neues Gesuch nach Rom ab, und jetzt erst wird Grunni in dieUnterhandlungen eingetreten sein; da hierauf die Entscheidung desPapstes schon nach 3 Wochen, am 26. Januar, erfolgte, kann Grunni,der nur den letzten Teil der Verhandlungen im Auge hat, mit Rechtvon einer schnellen Erledigung sprechen, während der Bischof Giglismit gleichem Rechte den Verlauf der ganzen Angelegenheit, seit demAugust 1516, als verzögert bezeichnen kann.
*) Dass dies der wirkliche Name des Erasmus ist, hat schon 1874Vischer (S. 30) nachgewiesen. Aber noch Froude (Life and lettres of Erasmus,London 1894, S. 2) wärmt die alte Fabel Baudius' auf, dass sein Name Ger-hard, latinisiert „Desiderius", gräcisiert „Erasmus", war.