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einträgliche Professur in Cambridge verschafft, das war aber alles; seinenUnterstützungsgesuchen wich er aus und glaubte nicht oder gab vornicht zu glauben, dass Erasmus den Jesaiaskommentar des Basilius selbstübersetzt habe. Eine Änderung trat erst ein, als Warham sich desGelehrten annahm und von nun an ununterbrochen in Wort und Thatsein Gönner blieb; er zeigte von allen Engländern am meisten ein Ver-ständnis für seinen Schützling und wandte ihm mehr als alle anderneine rein menschliche Teilnahme zu.
Im Januar 1512 hatte ihm offenbar Warham seine Absicht mit-geteilt, ihm ein Kanonikat zu übertragen, denn die Briefe vom 6. und8. Februar stehen ganz unter dem frischen Eindrucke dieser frohen Wen-dung. Am 16. Februar (ep. 113) bat Erasmus von Cambridge aus seinenFreund Ammonio, ihm gewisse wichtige Nachrichten, die er erwartete,möglichst schnell zugehen zu lassen. Als sie eintrafen, eilte Erasmusnach London zurück, und am 22. März machte Warham ihn zum In-haber der Pfründe Aldington in Kent. Die Urkunde ist datiert: „22.die Martii anno 1511, nostrae translationis anno nono"; es ergiebt sichleicht, dass hier die Jahresrechnung nach dem Ostertermin zu Grundegelegt ist, denn Warham wurde am 29. November 1503 Erzbischof vonCanterbury, und Erasmus hatte nach Ammonio's Erklärung dem Bischofvon Winchester gegenüber (ep. 128) im November 1511 noch keinePriesterstelle bekleidet. Die amtlichen Pflichten, nicht bloss die Ein-künfte des Kanonikats zu übernehmen, hat Erasmus natürlich nie beab-sichtigt; denn schon 4 Tage darauf, am 26. März, betraute er WilhelmShragar und Richard Hardyng durch eine vom Notar Wilhelm Goldsmithbeglaubigte Urkunde mit der Verwaltung der Pfründe, und am 31. Julidesselben Jahres leistete er unter Zustimmung Warhams zu Gunsten desBischofs von Ciron, John Thorneton, gegen eine aus den Einkünftender Pfarre in zwei jährlichen Raten zu zahlende Rente von 20 Pfundauf sie gänzlich Verzicht 1 ).
In den Februar oder März 1512, nach der Rückkehr des Erasmusaus London, wie ausdrücklich gesagt, muss App. 406 von Colet fallen;denn die diesem Briefe beigegebene „Oratio" ist die Rede, die Coletzur Eröffnung der Reformsynode im Erzbistum Canterbury am 6. Februar
*) Die Urkunden sind abgedruckt bei Vischer, Erasmiana. Progr. zurRectoratsfeier der Univ. Basel. Basel 1876. S. 8 ff. — Die Bestallungs-urkunde (bei Vischer No. I) findet sich auch in Knight's Leben des Erasmus,übers, v. Arnold. Leipz. 1736. Anhang S. 34 f.