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1 (1892) Die Erzdiöcese Köln im Mittelalter
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Die Kapellen St. Servatius, St. Stephan und St. Apri.

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Wie hinsichtlich der Kirchen, so bleibt auch in Bezugauf die in Köln gelegenen Kapellen das v. Mering'scheWerk die genaueste Quelle, so dass wir nur darauf ver-weisen können.

48. Die St. Servatii-Kapelle scheint ursprünglichfür den Pfarrgottesdienst der Angehörigen des St. Cuniberts-stiftes gedient zu haben. Dieser wurde 1590 in denunteren Theil der Stiftskirche verlegt.

51. Ehe die Rathskapelle zu Köln errichtet wurde,wohnten die Rathsherren der hl. Messe in der zwischenden Eckhäusern der Judengasse und Obermarspforten gele-genen St. Michaels-Kapelle bei; letztere wurde im Jahre1889 mit Erlaubniss des Papstes Bonifacius IX. abgebrochen.

54. Die alte Stephans-Kapelle wurde 1009 vomErzbischof Heribert eingeweiht.

56. In einer Urkunde des Erzbischofs Philipp vomJahre 1169 geschieht der St. Apri-Kapelle zuerst Erwäh-nung. Nach Gründung des Franciscaner-Ordens wurdeder neu bestehende Convent von Schwestern dieser klöster-lichen Genossenschaft bewohnt. An ihre Stelle traten1474 Cistercienserinnen aus Mechteren.

58. Die Collatio ecclesiae B.M.V. in pasculo, in am-bitu majoris ecclesiae stand dem Officio oder der Obedientiamajoris Meringae zu. Theodoricus (rufus) der schon 1251als plebanus in Büchern (Bochum bei Mülheim a. Rh.)bezeichnet wurde, wird plebanus dieser Kirche genannt.Durch einen Domvicar Henricus von Blankenburg wirdein Altar St. crucis (Gregorius-Altar) für einen Gehülfendes plebanus in der Seelsorge 1302 gestiftet. In einerOrtsbeschreibung von 1316 heisst es: Domus claustralissita ad oppositum capellae S. Nicolai juxta ecclesiam nos-tram (Domkirche).

An den städtischen Pfarrkirchen bestanden bis zumEintritt der französischen Staatsumwälzung eigenthümlicheRechtsverhältnisse hinsichtlich der Wahl eines- Pfarrers.In St. Martin und St. Alban wählten sämmtliche Pfarrein-

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