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VIII. Das Entstehen der Decanate.
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servire. (Tom. II. Concil. German. fol 81.) Einige Jahrespäter, nämlich 845, erging unter Carl dem Kahlen derBefehl, dass die Biscöfe solche Dechanten in den entferntenGegenden ihrer Diöcese ernennen und anstellen sollten.In vicis et villulis, longe a civitate remotis constituat unus-quisque episcopus reverendos et cautos atque omni pru-dentia morum temperatos presbyteros, qui sua vice superiusstatuta modeste perficeunt, et ad quos alii presbyteri junioreset minus cauti suam causam referant. — Rhegino Lib. I.can. 17. Von diesen Zeiten an erscheinen die Land-dechanten sehr häufig in den kirchlichen Urkunden, in denSynoden und 'Landkapiteln. Die älteste Urkunde hierfürmöchte man wohl in der Synode von Le Mans unter demBischof Aldrich vom Jahr 840 finden, worin verordnetwird: Decanus nomina de suis junioribus conscripta persingula tempora in Synodo deferat. (Tom. Miscellan. Ba-luzii pag. 147.) Flodoard (Lib. III. Hist. Rem. Cap. 25edit. Sirmondi fol. 199) bezieht sich auf einen Brief desBischofs Hinkmar von Rheims an die Landdechanten desBisthums Soissons. Noch merkwürdiger ist die Verordnungdes Bischofs Riculfs von Soissons, worin die Landkapitelnäher geordnet werden.*) — Ohne Zweifel bestand dieseDecanateinrichtung damals auch in der kölnischen Erz-diöcese.
Da nun die Decanate unter den Franken entstandenund die Kirche es schon längst gewohnt war, sich in ihreräusseren Gestaltung nach den geographischen Grenzen derweltlichen Macht zu richten, so bildeten die Decanate ihreGrenzen nach den Gauen. Einige derselben im Kölnischenwaren sogar nach den Gauen genannt. So sagte mannicht das Bonner oder Zülpicher Decanat, sondern die De-cania im Ahrgau, im Zülpichergau.
Petr. de Marca hat dies in seinem unsterblichen Werkede concordia Sacerdotii et imperii gezeigt, und unter andernin der beigefügten besonderen Abhandlung de Primatibus.Ihm folgten Schelstrate (Antiquitas illust. Tom. IL) und mehrereandere mit wenigen Ausnahmen. (Siehe Binterim, Denkwür-digk. I. B. IL Th. Seite 455.) — Was de Marca sagt, giltzwar hauptsächlich von der Römerzeit; aber auch für die
*) In ealendis unusquisque mensis per singulas decanias Presbyter!siraul conveniant. Tom. IX. Collect. Concil. Labbe 416. —■ HarduiniTora. VI. col. 415.