RechtsOrdnung.exlinterponirte appellation bey Vnserm Hoffgericht anbringe / bey Peenzehen Goldgulden / so die appellierende Parthey / auff dem fall sie ange-deute appellation Gerichtlich einführen vnnd anhängig machen würde /(neben Erstattung dem widertheil alles seines daher erstandenenschadens vnnd interesse) Vns vunachlässig zuerlegen / inmassen dannauch die Gerichter / davon sonst an Vns oder Vnsere General Commis-sarien appelliert, solchen appellationibus nicht statt zugeben / noch gemelteVnsere Commissarien dieselbige anzunehmen / Vnnd sollen darumb dieappellanten in ihren Supplicationen, darinnen sie vmb annehmung derappellation bitten / der sachen vnd furderung rechte vnnd wahre werthein specie außtrucken vnd benennen / Jedoch da einige Parthey bestän-diglich vermeynen wolte/ daß ihr durch das nächster instantz Haupt-gericht vnrecht beschehen / vnd dessen gegründte auch bey vorigen Actenerfindtliche vrsachen hette / soll derselbigen alsolchen vrsachen schrifftlichsampt den Acten in Vnsere Cantzley zu vberantworten/ vnd vmb Reui-sion oder Syndicat inwendig sechs Monaten von zeit gefällter Vrtheilzu bitten zugelassen seyn/ die auch dann auff der Partheyen vnkostennachfolgender gestalt vorgenommen vnnd ins Werck gericht werdensoll, Nemblich daß das Gericht, so die Vrtheil, darüber Reuision vnndSyndicat gebetten / gefellt / neben deß anhaltendenden Gegentheil (wel-cher zu solcher handlung auch zu bescheiden) vber die einbrachte Vrsa-chen zu hören / vnnd dargegen ihren beständigen bericht/ so sie einige:hetten / ob sie wollen / jnwendig zween Monaten nach empfahung ge-rührter vrsachen zuthun / vnd in Vnsere Cantzley zu vberliefern / Wannsolches vorgangen / sollen folgendts Vnsere Räthe die zwischen beydeParteyen an den Vnter vn Hauptgerichtern geübte vn gerürter masseneinbrachte Acten sampt jetztgemelten vrsachen vnd gegenbericht erwe-gen / sich einer meynung vnnd Vrtheil vergleichen vnnd dieselbige beydePartheyen / wie Rechtlicher ordnung nach gebührt / eröffnen lassen / daalsdann die anhaltende Parthey in vnfugen befunden / soll sie nit alleindie kosten / dieserhalb auffgelauffen / zuerstatten angehalten / sonder auchnach ermässigung mulctiert. Imfall sie aber beschwert/ vnd zu begeh-rung der Revision verursacht / die Vrtheil reformiert oder retractiert,auch ihre angewente vnkosten / erlittener schad vnd interesse, nach befin-den vnd beschaffenheit der sachen / als viel recht vnd billich wider resun-dirt, vnd das Gericht poena arbitraria gestrafft werden / Derhalb Wir ge-melte Vnsere Gerichtere / davon die appellationes, wie oberzelt / an Vnsoder Vnsere Commissarien gelangen / hiemit gewarnt haben wollen/daß
Druckschrift
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
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