Druckschrift 
Rechts-Lehen-Gerichtschreiber-Brüchten-Policey und Reformation Ordnung/ Deß Durchleuchtigen Fürsten und Herrn/ Herrn Wilhelms/ Hertzogen zu Gülich/ Cleve und Berg ... : Neben anderen Constitutionen, Edicten und erklärungen etzlicher Fälle/ wie es derenthalben in beyden Fürstenthumben Gülich und Berg gehalten ... werden soll
Entstehung
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BlatCap.geehligter Kinder durch nachfolgendeHeyrath.lxxij. Von fällen vnnd vrsachen dar-umb die Eltern jhre Kinder / vnd hinwi-derumb die Kinder ihre Eltern enterbenmögen / sofern die wie Recht erwiesenvnd wahr gemacht würden.lxxiij. Von bestraffung der Söhnevnd Töchter / die sich ohn jhrer Elterenwillen vnd wissen verheyrathen.lxxiiij. Wie mancherley Kinder erbensollen.lxxv. Daß die einkindtschafft zuma-then / zugelassen sey.lxxvf. Wie beredung der einkindt-schafft soll auffgericht werden.lxxvij. Von Bastarden auß verdamp-ter Geburt.lxxviij. Von den natürlichen Kin-dern so ausserhalb der Ehe geboren / vnddoch von denen / so eheliche Leuth hettenseyn mögen.lxxix. Von Erbung der Bastardenverlassener güter.lxxx. von Erbung vnd Succession inauffsteigung der Linien / vnd erstlich wieVatter vnd Mutter vnd andere Elternihre Kinder erben.lxxxi. Wie die Eltern ihre verstorbe-ne Kinder erben / mit derselbigen verstor-bener Brüder oder Schwester Kindern /oder derselben Kindern.lxxxij. Wie Vatter oder Mutter vndandere Eltern jre kinder erben / so sie sichin andere oder zweyte Ehe begeben. 67lxxxiij. Von Erbung vnd Successionauff die seiten.lxxxjv. Wie geschwesterten von einerseiten erben.lxxxv. Von Succession der enckelen /auß deß H. Reichs CammergerichtsOrdnung im Jahr fünffzehenhundertzu Augspurg auffgericht.lxxxvj. Außzug der Keys. Constituti-on vnnd Satzung / wie Brüder oderSchwester Kinder jhres Vatters Brü-der oder Schwester verlassen erbschafftvnter sich theilen sollen / in dem Jahr

Blat.Cap.M. D. vnd xxjr. auff dem Reichstagezu Speyr außgangen.lxxxvij. Welcher massen Brüder vndSchwester Kinder mit ihrer abgestorbe-nen Vatter oder Mutter / Brüder oderSchwester / die andere abgestorbenen sh-res Vatters oder Mutters Brüder oderSchwester im stamm erben sollen / außdem Edict von dem Regiment zu Nürn-berg / im Jahr tausend fünff hundert vndein vnd zwantzig außgangen / kürtzlichgezogen.lxxxviij. Beschluß von Succession,daß der nächst gestpt Freundt nächsterErbsey.lxxxix. Wie man in den Erbfällen diegrad vnd sipschafften / vnd nächste ver-wandten rechnen vnd erkennen soll / nachdem Gesatz der Weltlichen Rechten.xc. Wie man in gemein die grad derErbschafften rechnen vnd erkennen soll.xci. Wie die grad der Erbschafften inab vnnd auffsteigender Linien gerechnetwerden sollen.xcij. Wie der Seiten Erben gradvnd sipschafft gerechnet vnd erkant wer-den soll.xciij. Von Erbtheilungen.xciij. Von Heyraths verschreibun-gen.xcv. Von der Leibzuchtxevj. Von willkührlichen verträgenvnd anlassungen / die zu Latin / vnd dochmit vnterscheidt Arbitrium, Compro-missum, vnnd auch Arbitramentumgenent werden.xcvij. Von kauffen vnd verkauffen /vnd derselben gewerschafft.xeviij. Von beschudden / zu Latin Iusretrahendì genent.xejx. Vorstand vnd behülff der jeni-gen so die beschuddung thun wollen.86c. Von verkauffen auff widerlöse.ej. Von wechsel vnd erffbeutung. 88VonA iij