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1 (1886) Adolf als Reichsfürst
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Mochte Adolf noch so sehr dagegen sieb auflehnen undprotestieren, es half nichts; er musste sich schliesslich demZwange der Umstände fügen und die ihm vom Papste auf-erlegte Strafe geduldig und demütig tragen, 1 ) vielleicht das»er dadurch dessen Huld wiedererlangte und für das Ver-lorene entschädigt würde.

Seine Hoffnung sollte wenigstens zum Teil in Erfüllunggehen. Bald musste Innocenz einsehen, dass er sich inseinem Schützlinge doch geirrt habe, und nach der rücksichts-losen Behandlung, die er von Otto erfahren, war er geneigt,auch den Abfall Adolfs mit milderen Augen anzusehen, ermüsse doch wohl Grund gehabt haben, sich von einem soundankbaren Menschen loszusagen. Um sein strenges Vor-gehen in etwas wieder gut zu machen, gab er ihm daher am12. November 1210 einen Teil seiner bischöflichen Befug-nisse zurück, gestattete ihm mit Ausnahme des Palliums imbischöflichen Gewände die heilige Messe zu zelebrieren, mitErlaubnis des Bischofs oder Abtes, in dessen Sprengel ersich gerade befand, zu weihen und zu segnen und ermächtigteihn ausserdem, jedes Kirchenamt, zu dem er etwa berufenwerden sollte, anzunehmen, nur nicht ein Bistum, dessenAnnahme er von der speziellen Erlaubnis des römischenStuhles abhängig machte; dieser Gnade sollte sich Adolf erstdurch sein ferneres Verhalten würdig erweisen. 2 )

Als dann am 18. November 1210 Innocenz den Bann-strahl gegen Otto schleuderte und durch Manifest vomFebruar 1211 die deutschen Keichsfürsten zur Wahleines neuen Königs aufforderte, war Adolf mit seinemHause unter den ersten, welche sich vom Weifen los-sagten. Treu blieben dem Kaiser nur die Niederlandeund Köln mit seinem Erzbischof Dietrich. 3 ) Dafür sprachSigfrit v. Mainz als päpstlicher Legat den Bann über diesenaus, und als er trotzdem nicht nur fortfuhr, seine bischöflichen

J) Imioc. epist. lib. 13, 177.

3) Inn. epist. 13, 177.

3) vgl. Winkelmann II, p. 289. 309.