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1 (1886) Adolf als Reichsfürst
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diese Zugeständnisse verbrieft werden, als bis er vor allerWelt in thatsächlicher und unwiderruflicher Weise die SachePhilipps zu der seinigen gemacht haben würde: bis dahinmusste er für seine Treue sogar Geiseln stellen. 1 )

Am 12. November 1204 erfolgte dann zu Koblenz dieoffizielle Unterwerfung. Der Erzbischof leistete hier demStaufer den Huldigungseid und empfing die Kölner Kirchen-lehen aus seiner Hand. Zugleich mit ihm verliessen durchreiche Begabungen gewonnen der Herzog von Brabant sowiedie Grafen von Jülich, Geldern und Altena die Fahne desWeifen; 2 ) auch versprach Adolf dem Könige, um die letztenEinwände der Gegner zu entkräften, ihn am rechten Orte,dem Kaiserdome zu Aachen, zu krönen. Auf den 6. Januar1205 wurden die Fürsten zum Krönungstage dorthin entboten. 8 )

Dem Beispiele ihres Erzbischoi's und Lehnsherrn folgendgingen im Laufe der nächsten Monate die meisten der nieder-rheinischen und westfälischen Grossen zu Philipp über, nament-lich aber zog Adolf seinen mächtigen Familienanhang nach.In Aachen treffen wir ausser seinem Bruder Arnold von

erneuert hatte d. h. er gewährte den Kölnern volle Zollfreiheit beiKaiserswerth und Hess es in betreff der Münze bei der dort getroffenenBestimmung, dass das Kölner Gepräge nirgend nachgebildet werden sollte(das Privileg Heinrichs VI. für Erzbischof Philipp bei Lau. Ukdb. I,no. 524. Enn. u. Eck. Quellen I, no. 10G); für die Vogtei Klotten erhieltAdolf im Hofe zu Brakel und in der Kirche zu Kerpen genügendenErsatz. Der einzige, freilich ziemlich bedeutende Unterschied zwischenden beiderseitigen Beurkundungen besteht darin, dass Philipps Urkundennichts wissen von jener prinzipiellen Verzichtleistung auf das Spolien-recht, die der Weife dem Kölner verbrieft hatte. Dies wichtige Zuge-ständnis sollte er sich erst verdienen.

J; Chron. reg. Col zu 1204.

2 ) Ann. Col. Max p 819. Picker, reg. imp. no. 87. WinkelmannI, p. 335. 2 sieht in dem post festum s. Martini der Ann Col. eine Ungenanigkeit und setzt, weil Adolf am 12 Nov. schon Zeuge Philipps ist(reg. imp. no. 87.), den Uebertritt auf den 11. November. Derselbe kannaber ganz gut auf deu 12. Nov fallen, ohne den Aun. Col. und der be-treffenden Urkunde zu widersprechen; s. Ficker reg. imp. no. 86b.

3 ; Ann. Col. Max. p. 819.