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Wilhelms von Lüneburg wurde bei der Erbteilung der weifi-schen Stammlande (im Mai 1202) Güter bezeichnet, welchenach dem Sturze Heinrichs des Löwen vom Kaiser demHerzoge Bernhard von Sachsen überwiesen worden waren, 1 )und bei derselben Teilung Hess sich Pfalzgraf Heinrich alleszusprechen, „was unserem Vater seligen Andenkens in "West-falen gehört hat." 2 ) Ueberhaupt hatte Heinrich als derälteste der Söhne des Löwen seine Ansprüche auf das Herzog-tum Sachsen niemals aufgegeben und damit keineswegs hinterdem Berge gehalten. Fast in allen seinen Urkunden nennter sich dux Saxoniae et comes palatinus Rheni 3 ), und dassOtto dies wusste und billigte, beweisst der Titel, den erbei jenem Teilungsvertrage dem Bruder beilegt: „Hoch-erlauchter Herzog von Sachsen und daneben Pfalzgraf beiRhein." Diesen Restitutionsgelüsten der Weifen gegenüberdurfte Adolf nicht warten, bis sie auch die Macht hatten,dieselben durchzuführen; wollte er das Herzogtum Westfalenseiner Kirche erhalten, so musste er sofort handeln, und solltees dabei zum offenen Bruche mit Otto kommen. Der äusserstheftige Zusammenstoss erfolgte unmittelbar nach der Rückkehraus Maastricht. Den äusseren Anlass dazu bot dem Erz-bischof die schwere Schädigung, welche der Kölner Handelx vom Könige durch Anlegung neuer Zoll- und Münzstätten,Erhebung ungerechter Steuern, Verletzung des den Kaufleutenzugesicherten Friedens erfahren hatte. Adolf forderte Ab-schaffung dieser Missbräuche, Otto weigerte sie; drei Tage langstritt man sich vor dem Richterstuhl des Legaten in Gegen-wart der vier Stände der Diözese, der Geistlichkeit, desStiftsadels, der Dienstmannen und der Bürger herum; 4 ) dochwaren die Klagen des Erzbischofs zu wohl begründet, seine For-derungen zu sehr im Vorteile der Kölner, als dass ihm deren
J ) Orig. Guelf. 3, 627; vgl. Usinger, Deutsch-dänische Geschichtep. 40. 109.
2) Seibertz, Westf. ükdb. II, 163; Orig. Guelf. 3, 626.
3 ) vgl. L. v. Heinemann, Heinrich v. Braunschweig p. 300 ff.*) Ann. Col. Max. p. 810. 811.