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1 (1886) Adolf als Reichsfürst
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war nicht abgeneigt, dieselbe anzunehmen, hatte er dochdeswegen extra die weite Reise nach Andernach gemacht,aber allmälig stiegen ihm schwere Bedenken auf. Alskluger Mann sagte er sich, dass, abgesehen von den grossenKosten, die ihm seine Wahl verursachen musste, er mitseiner geringen Hausmacht doch nur ein Spielball in denHänden seiner Wähler sein würde; ausserdem war er altund gebrechlich und den Lasten der Regierung kaum ge-wachsen. Seinen Entschluss, der ihm zugedachten Ehre zuentsagen, mag entschieden haben, als Herzog Philipp gegeneine etwaige Wahl in Andernach von Hagenau aus feier-lich Protest erhelten liess. Kurz und gut, ehe die Fürstensich's versahen, war Bernhard abgereist. 1 )

So war der Andernacher Tag eigentlich ohne Resultatverlaufen, nur wurde, um allen Einwänden zu begegnen,beschlossen, fernerhin ganz regelrecht vorzugehen. In Ver-tretung des Mainzers sollte Erzbischof Adolf einen allge-

Wenn Ann. Col. Max. p. 806 von den Beschlüssen des AndernacherTages berichten:Die Erzbischöfe von Köln und Trier kündigten allenFürsten auf Sonntag Oculi (1. März) einen Keichstag nach Köln an,evocantes eodem et ducem Zaringon Bertolfum, quem ipsi etiam delibe-raverant regem creare", so deuten sie dadurch genugsam an, dass manbereits in Andernach ihn erwartet und ihm die Krone habe anbietenwollen, während sie durch das etiam seine Kandidatur in bestimmtenGegensatz zu der eines anderen setzen; dieser andere kann nur derSachsenherzog sein, dessen Anwesenheit auf dem Andernacher Tage vomAnnalisten erwähnt wird, und dessen Kandidatur durch Reg. de neg.imp. 136 und Caes. dial. mir. 10, 23 bestimmt bezeugt ist.

Noch deutlicher spricht für meine Auffassung die zweite Stelle inAnn. Marb. p. 168. Dort verlangt Erzbischof Adolf von Konrad vonStrassburg, er solle den Zähringer mit nach Köln bringen,nam per fa-mam jam de eo divulgatum erat, quod ipsum vellet eligere." Unmög-lich hätte der Annalist sich so ausdrücken können, wenn Berthold über-haupt erst auf dem Andernacher Tage in Betracht gekommen wäre. MitRecht kann also Philipp in reg. de neg. imp. 136 sagen:Quidamprin-cipum .... primum cum B. de Zaring. traetatum habere coeperunt, utipsi eum in regem eligerent."

i) Ohron. Ursp. 366. Reg. de neg. no. 136.

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