Druckschrift 
Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
Seite
423
Einzelbild herunterladen
 

^,^

reich Sachsen behielt innerhalb jenes Nahmens seine Sonderstellung.Vei einzelnen Kontingenten behielten die Landesherren das Necht,die Offiziere zu ernennen. Auch gab es noch unterschiede in denUniformen. Die Kriegsmarine ward von vornherein eine ganz ein-heitliche Organisation des Bundes unter preußischem Oberbefehle.Auch die Handelsmarine wurde vereinheitlicht, und bei diesen beidenFlotten erscheint zuerst die schwarzweißrote Flagge. Die preußi-schen Farben wurden mit den hansischen rotweiß, die auf das alteNeich zurückgehen, verbunden. Das alles war für die Gesamtheitwie für jeden Einzelstaat eine Steigerung der äußeren Sicherheit.

Vei der Bestreitung der Vundesausgaben erreichte der Neichs-tag eine wesentliche Vermehrung seiner Macht. Der Entwurf sahals Finanzquellen des Bundes die Einnahmen aus den Zöllen, dengemeinsamen indirekten Steuern (Salz, Tabak, Branntwein, Vier,Zucker) und den Erträgnissen von Post und Telegraphie, auch nachder Kopfzahl zu berechnende Matrikularbeiträge der Einzelstaatenvor. Nach dem Entwürfe hätte das Präsidium das Necht erhalten,diese Matrikularbeiträge auszuschreiben. Der Neichstag erreichte,daß diese nur „bis zur Höhe des budgetmäßigen Betrages" aus-geschrieben würden. Damit gewann der Neichstag Anteil an derBewilligung. Der Neichstag schob auch die Möglichkeit direkterSteuern ein. Das Zollgebiet wurde eingeschränkt durch die Anlagevon Freihäfen in Lübeck, Kamburg, Bremen und Altona, aberandererseits durch das Zollabkommen mit den süddeutschen Staatenvom 8. Juli 1867 auf diese ausgedehnt.

Die Kompetenz des Bundes erstreckte sich weiter auf die wirt-schaftlichen Seiten des Staatslebens, auf Handelspolitik, auf Schiff-fahrt auf den mehreren Staaten ungehörigen Flüssen, auf Münze,Maß und Gewicht, auf gemeinsame Post und Telegraphie. Durchden Neichstag wurde das Aufsichtsrecht des Bundes über die Eisen-bahnen verschärft. Es gab nunmehr im Bunde eine Freizügigkeit.Auch Gewerbebetrieb, Versicherungswesen, Fremdenpolizei, Patent-wesen wurden Vundessache. Ein Vundesbürgerrecht wurde nichtkonstruiert. Man war und blieb Preuße und Waldecker, aber derWaldecker genoß in Preußen dieselben bürgerlichen Nechte wie derpreußische Untertan und umgekehrt. Im Nechtswesen ward in der

423

^H