Vorwort
Die Dynamik der Organisation des deutschen Staates ist zwarfür einzelne Perioden und für Sachgebiete oft untersucht worden.Für den Gesamtzusammenhang ist es nicht geschehen. Nach KarlFriedrich Eichhorn (Teutsche Staats- und Nechtsgeschichte I.Aufl.1808—32) gingen die Wege der Juristen und der Historiker zu weitauseinander. Jene haben ihrem engeren Berufe folgend die Geschichteder Verfassung mit der des Privatrechtes, Strafrechtes usw. ver-bunden. Vei der Loslösung von der Staatsgeschichte haben sienaturgemäß zumeist den juridischen Gehalt der Einrichtungen bevor-zugt, wobei deren politische Auswirkungen in den Hintergrundtraten. Nur wenige, wie Andreas Heusler, verschmolzen die Ent-wicklung der Verfassung mit der Politik. Den Schweizern war dasein Bedürfnis, auch den Österreichern; denn ohne diese beiden Kompo-nenten war die Wesensart ihrer Staatsbildung ganz unverständlich.Auf der Seite der Historiker haben manche unserer Meister K. W.Nitzsch folgend auch für größere Perioden erfüllt, was ich erstrebe —für die deutsche Gesamtgeschichte Dietrich Schäfer. Doch lag auchihnen die Erzählung der politischen Ereignisse am allernächsten. NurFritz Kartung verfolgte mit seiner mit dem 15. Jahrhundert an-hebenden Deutschen Verfassungsgeschichte dasselbe Ziel wie diesesBuch.
Mein Lebensweg hat mich durch die verschiedensten deutschenLandschaften geführt, dabei lernte ich die vier Vesitzarten von Hoheits-rechten (Neichsgut, Hausgut, Neichskirchengut und Gut der welt-lichen Fürsten und Herren) beobachten und fand damit zu derhorizontalen Periodeneinteilung die vertikale Zerspaltung, die sichals wertvolle Erkenntnis quelle erwies.
Da ich meinem Lehrauftrage gemäß seit 1893 Mittelalter undNeuzeit zu vertreten hatte und über deutsche Verfassungsgeschichtein dem Gesamtumfange las, ergab es sich, daß diese Vorlesung
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