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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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II. Das deutsche Reich in der Zeit des vorwiegendenErbrechts der königlichen Familie 919-1250

4. Das Werk Heinrichs I.

Wahl Heinrichs I. Anerkennung der Stammesherzogtümer.

Verbreiterung des Reiches: Lothringen und Böhmen. Die

deutsche Wespentaille. Die wechselnde Schwerpunktslage

der deutschen Geschichte

Manche sehen schon in dem karolingischen Ostreiche den Anfangdes deutschen Reiches, aber dessen Aufbau wurde wesentlich erstdurch die Wahl Heinrichs I. festgelegt: Zusammenschluß der Stam-mesherzogtümer und die nunmehr festbegründete Königswahl bildenden Markstein. Das deutsche Neich wurde gebildet aus den Stäm-men, die trotz der karolingischen Grafschaftsverfassung am meistenvom altgermanischen Wesen enthielten, und gerade der ursprüng-lichste, der der Sachsen, stellte den König. Wie überhaupt die nor-dischen Kreise sich als Staatenbildner erwiesen, vorab Normannen,so war auch innerhalb des deutschen Reiches der Norden der Führer.

ilnter den Karlingen war nur in zweifelhaften Fällen eine Königs-wahl vorgenommen worden. Die Wähler von 919 dachten nichtlegitimistisch an den karlingischen König des werdenden Frankreichs,sondern an die Herzöge. Der königliche Stamm der Franken folgtedem Willen des verstorbenen Königs und wählte mit den Sachsenderen Herzog Heinrich von Sachsen, die Bayern aber an anderemOrte ihren Herzog Arnulf. Der Sachse mußte mit den Herzögenvon Bayern und Schwaben paktieren und dabei ihre Machtstellunganerkennen, in Bayern sogar die Besetzung der Bistümer durch denHerzog. Des Königs Neich war ein Konglomerat von Stämmen,volle Gewalt hatte er nur in Sachsen, doch der natürliche Egoismusder Stämme war zunächst überwunden. Die Herzogtümer warenentstanden, weil der Staat versagt hatte. Sie erhielten sich auch,weil die Ausdehnung der Tätigkeit der deutschen Könige auch aufItalien und Burgund den Träger der Krone hierhin und dorthin