Phantasie Vismarck hinwiesen. Es ist nicht richtig, daß er plan-mäßig auf die drei Kriege von 1864, 1866 und 1870/71 hin-gearbeitet habe. Wohl teilte er nicht mit seinem Könige die Scheuvor einem Kriege, vor dem Appell an die ultima, i-atio ininm.Erst in jedem Einzelfalle bildete sich aus der Lage sein Entschlußheraus. Es ist mit Necht von Oncken darauf hingewiesen worden,daß die Verstärkung der Einheit in der Schweiz und den Vereinig-ten Staaten Amerikas nicht ohne Bürgerkriege und die EinigungItaliens dazu nicht ohne die Hilfe einer Nachbarmacht war er-reicht worden. Ein Zufall brachte Vismarck durch eine Frage, ander alle Deutschen interessiert waren, den Zwang zu einem Kriegegegen eine Nachbarmacht, gegen Dänemark.
92. Die schleswig-holsteinsche Frage von 1844- 1866
Nie Erbrechtsfrage. Die Kämpfe von 1846—1852. Lott-doner Protokoll 1852. Dänisches Vorgehen. Erbfolge-frage brennend 1863. Der Krieg von 1864. Friede vonWien. Gemeinsame Verwaltung von Preußen und Öster-reich. Vertrag von Gastein 1865. Neue Krisis
Komplizierter wie die staatsrechtlichen Verhältnisse in dem Be-reiche der Krone Dänemark und der mit ihr vereinigten Herzog-tümer Schleswig-Kolstein und Lauenburg waren selbst die derHabsburgischen Monarchie nicht. Veide Staatsgebiete waren mitKronländern am Teutschen Vunde beteiligt, beide umschlossen Teileverschiedener Völker. Aber die Habsburger hatten eine gesicherteeinheitliche Erbfolge, das regierende dänische Königshaus, dasseinem dann auch 1863 eintretenden Ende entgegenging, nicht. Eshatte zweifellos klares Necht für Dänemark, Holstein und Lauenburg.Dem gültigen Nechte folgend mußte in Holstein die AugustenburgerLinie folgen, in Dänemark die Glücksburger. Für Schleswig aberward gestritten, ob hier männliches oder weibliches Erbrecht galt.Das Herzogtum war aber „auf ewig ungeteilt" mit Holstein ver-bunden. Das Interesse der Dänen ging darauf hinaus, mindestensSchleswig bis zur Eider, also einschließlich Nendsburg, mitDänemark im Widerspruch mit dem „ungeteilt" zu vereinigen.
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