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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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64. Zusammenfassung des Wesens des Deutschen Reichesin seinem Niedergange

Kein Staatsmann, kein Philosoph würde auf den Gedanken ge-kommen sein, eine solche Staatsform zu ersinnen, wie sie das KeiligeRömische Neich Deutscher Nation schließlich erreicht hatte. Man hatauch vergebens versucht, sie in eine der je aufgestellten Kategoriendes Staatsrechtes glatt einzureihen. Es bleibt fast bei der von SamuelPufendorf gegebenen Charakterisierung, daß das Neich einem Mon-strum ähnlich sei. Positiver war die Definition Hugos in seiner Lehrevon den zusammengesetzten Staaten. Der Begriff „Staat" ist sehrausdehnbar, so redete ich ja in diesem Buche immer vom deutschenStaate. So auch jetzt, wo ich sein Wesen im stillen Vergleiche mitdem damaligen Frankreich zusammenfassend erörtere.

Das Neich war, wie alle Staaten, eine Zwangsgemeinschaft, diesenZwang auszuüben war es längst zu schwach. Kaiser und Neich hattenverschiedene Ziele und verschiedene Machtböden. In ihrer Nivalitätschauten die Fürsten auf das Ausland, die deutschen Fragen wurdenauch vom Ausland mitbestimmt, auswärtige spielen auch ins Neichhinein. Die Eigensucht der Fürsien sieht nicht, daß sie damit denStaat auflockern und kraftlos machen.

Das Neich war kein handlungsfähiger Körper mehr. Es war ein„seines Inhaltes entleertes Gehäuse" geworden. Es war ein Staatohne Grenzsteine, auf denen der Reichsadler zu finden gewesen wäre.Ein Staat, über dessen Fahnenfarben man noch heute streitet. EinStaat mit zwei Spitzen, die fast nur durch Gesandte miteinanderverkehrten: ein Kaiser auf Lebenszeit und ein immerwährenderReichstag. Dieser vertrat die regierenden Landesherren, nicht aberderen Untertanen. Vollberechtigte Neichsuntertanen sind eben nurdie Neichsstände selbst, das heißt der alte hohe Adel, die Reichs-ritterschaft, die stimmberechtigten Prälaten, auf deren Voten diekatholische Mehrheit des Reichstages beruhte, und die Häupterder Reichsstädte, der kleinen und der großen. Die Millionen ver-kehrten fast nur indirekt mit dem Kaiser. Ein Staat, ohne eine klare,geschweige denn eine geschriebene Verfassung. Ein Staat nicht derPrinzipien, sondern der Privilegien. Ein Staat ohne eine Hauptstadt:

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