den Bestand. An Stelle des vertriebenen meist tschechischen Adelserwarben landfremde, meist, doch nicht ausschließlich deutsche adligeHäuser gewaltigen Grundbesitz. Sie, wie auch die katholischeneinheimischen Adligen, schoben einen Kochadel aus sich heraus, derhabsburgisch dachte. Die „»erneuerte Landesordnung" von 1627 hattedie ständische Macht gebrochen. Maria Theresia konnte diese Gebietemit den deutschen Kronlanden in der Verwaltung und Justiz ver-binden. Ihr Sohn Josef verwandelte die Leibeigenschaft der Bauernin Untertänigkeit. In Böhmen ward die deutsche Sprache in allenoberen Ämtern verwendet.
Die Abtrennung der Lausitz im Prager Frieden und die Fort-nähme Schlesiens durch Friedrich den Großen entzogen der Wenzels-krone Länder mit überwiegendem Deutschtum. Auch waren dieslawischen Elemente — Polen und Wenden — eben nicht Tschechen.Das sollte in der Folgezeit bedeutsam werden.
Das Königreich Ungarn besaß nicht die annähernde Glaubens-gleichheit wie nach der Gegenreformation Böhmen. In dem „maria-nischen" Königreiche, wozu Ungarn erklärt wurde, war der Adel meistreformiert, die Siebenbürger Deutschen lutherisch. Die Madjarenbehaupteten ihre Gewalt in dem Bereiche der alten örtlichen Ver-waltungen, in den Komitaten, sie leiteten diese Selbstverwaltungs-körper, deren die Habsburger nie völlig Herren wurden, im Sinne desAdels. Die aus dem Ende des Mittelalters stammende Kodifikationdes ungarischen Staatsrechts durch Verböczy stellt dem Adel, demI>0Mln8, die übrigen Einwohner als missra, zÜ6d8 oontiübuensgegenüber. Die Ungarn wachten eifersüchtig darüber, wenigstensformal die alte Verfassung aufrechtzuerhalten, aber die neuen Staats-befugnisse überließ man dem Könige, praktisch den Wiener Zentral-behörden. Der Adel sonderte auch hier einen Hochadel ab, der wesent-lich katholisch war, mit dem österreichisch-böhmischen Ehen eingingund auch in Wien Palais baute oder erwarb.
Die beiden weiteren Grundpfeiler der Adelsmacht waren dieSteuerfreiheit der adligen Güter und die Leibeigenschaft der Bauern.Diese wandelte Maria Theresia im Verordnungswege in Unter-tanenschaft um, jene hob Josef II. auf. Noch weiter ging er, wieoben (S. 244) gezeigt wurde, als er das Lateinische, in dem auch die
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