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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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Nunmehr stellte sich die französische Ausdehnungspolitik auf juri-dische Ausbeutung von angeblichen Nechten neuerworbener Gebieteum, begann einen „bewaffneten Prozeß". Es geschah in Friedens-Zeiten, doch die Waffe in der Hand und den Spaten zur Seite,um sogar auf gänzlich fremdem Voden Festungen zu bauen. Frank-reich bediente sich des Auslegungsrechtes — des Stärkeren, nichtdes Gerechten. Die Zeit erlebte eine Synthese von militärischenInteressen und rechtlichem Verfahren, die sich beide nicht an dieGrenzen von Mein und Dein hielten. Ich zitiere einen der erstenunter den französischen Historikern, Albert Sorel. „Das Ziel istden französischen Politikern klar und heilig: die Ausdehnung derfranzösischen Macht; je mehr das der Fall ist, um so mehr wirdihnen die Auswahl der Mittel gleichgültig. Sie stellen ein kritik-loses Wissen in den Dienst einer skrupellosen Politik. Für den Dienstdes Königs und das Interesse des Staates ist jede List erlaubt undjede Gewalttat gestattet." Eine wahre Nevindikationspolitik, einePolitik der Eigentumsklage hätte, wenn sie in der Hand des deut-schen Kaisers gelegen hätte — wie dieses Buch es zeigt —, einenrechtlichen Voden und ganz erhebliche Folgen gehabt; in den Hän-den Frankreichs sprach sie aller geschichtlichen Entwicklung Hohn,griff auf uralte Nechtstitel bis in die Merowingerzeit zurück, deutetedeutsche unschuldige Abhängigkeitsverhältnisse im Sinne des mo-dernen absolutistischen Systemes des französischen Staates um undWurde zu einer Kette von Nechtsbrüchen. Es war eine echt fran-zösische Methode, dafür in den Zweckgerichten, den berüchtigtenNeunionskammern, den Schein eines Nechtsverfahrens anzuwenden.Ankläger und Nichter waren Legisten, beide königliche Veamte der-selben Gesinnung. „Die Legisten", sagt Sorel, „entdecken Ansprüche,wo sie Interessen haben, sie sehen Nechte, wo sie Ansprüche er-heben." Diese wilde Scheinjustiz, von der es keine Berufung gab,ging bis in die Hocheifel. Waren die Rechtsträger, wie die zehnNeichsstädte des Elsasses, völlig machtlos, so wurden sie von demGaranten des Münsterschen Friedens ihrer ihnen ebendort zuge-sicherten Nechte ohne ein Nechtsverfahren beraubt und vergewaltigt.Dann folgte 1681 mitten im Frieden die Wegnahme von Straß-burg, ein Nechtsbruch großen Stiles.

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