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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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befriedigt, und ebenso begreiflich ist es, daß das Haus Hannover,nachdem es auf den englischen Königsthron gelangt war, nicht Vre-men-Verden an das dänische Königshaus fallen sehen wollte. 1719näherte sich Hannover so der Meeresküste. So blieben nur ein TeilVorpommerns, Nügen und Wismar bis 1803 bzw. 1814 in schwe-dischem Besitze.

Auch der Tänentonig, der Nutznießer des Sundzolles, bzw. dieschleswig-holsteinsche Nebenlinie blieb ein Stand des Reiches, von1667 bis 1773 war auch die Grafschaft Oldenburg im Besitze desTänentonigs.

Die Krone Spanien blieb für die von ihr behaupteten südlichenNiederlande ein Stand des Reiches, bis der spanische Zweig derHabsburger ausstarb und sie an den Kaiser fielen.

Taß nicht auch Ludwig XIV. durch seine Erwerbungen Sitz undStimme auf dem Reichstage erhielt, lag nicht an den Fürsten, einigehätten das zugelassen. Aber in Wien besann man sich darauf, daßdann die französische Krone im Reiche eine legale Macht haben undihren Einfluß wesentlich steigern werde. Der Kardinal Mazarin fandes andererseits der Würde seines Königs nicht entsprechend, wenn ereinen Sitz im Neichsfürstenrate einnehmen würde. Was an Frankreichfiel, schied also aus dem Verbände des Reiches aus.Da Frankreich nichtoffiziell mit dem Reiche im Kriege lag, sondern nur mit dem Kaiserund seinen Verbündeten, und es auch bestrebt war, nicht den Argwohnder deutschen Fürsten, namentlich der zur Neutralität hinneigenden,zu wecken, verlangte Mazarin nicht klares Neichsgut, sondern öster-reichisches Hausgut.

Wäre nur eine völlig klare Scheidung leicht zu erkennen gewesen!Die äußerst verwickelte Rechtslage ist erst durch die Forschung derletzten fünfzig Jahre aufgeklärt worden.

Die Schwierigkeiten wurden durch die Anordnung der Para-graphen über den elsässischen Raum mit ihrem Gemisch von Zusagenund Vorbehalten gesteigert. Es ist heute leicht zu sagen: Wenn indrei besonderen Paragraphen das Hausgut des Kaisers, das Neichs-gut und die Gebiete der Neichsstände wären behandelt worden, sowäre Rechtssicherheit zu erreichen gewesen. Aber das alles wurdevermischt. Auch ließen die kaiserlichen Vertreter Unklarheiten bestehen.

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