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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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im Zeitalter der plötzlichen Kabinettskriege. Die tüchtigsten Fürstensparten am Hofhalte und bei Luxusbauten, bauten Festungen undKasernen und legten sich einen Kriegsschatz in barem Edelmetalle an.Selbst Friedrich der Große mußte, so sehr er die Subsidien verur-teilte, sich zum Empfange solcher entschließen. Andere Fürsten be-trachteten ihre Truppen als Geldquelle. Hessen-Kassel verpachtetesie an England zur Bekämpfung der amerikanischen Erhebung.Das Staatsheer zwingt dessen Herren zu genauerer Buchführung,zur Aufstellung von Etats und zu schärferem Fiskalismus, zur Kon-trolle. Für einige Zweige des Heeresbedarfes wurden Fabriken an-gelegt. Die Ausbildung eines tüchtigen Offizierskorps wurde nament-lich von Friedrich dem Großen gepflegt. Da er alle Chargen besetzte,nicht, wie in Österreich noch lange, nur die oberen, konnte der Königschon den jungen Offizier belohnen oder zurückstellen. Es bildete sichder Geist eines Offizierskorps mit seinem Ehrgefühle und seinenAnsprüchen. Offiziere wurden in manchen absolutistisch regiertenLändern der erste Stand. Die Heere Österreichs und Preußens ver-traten die Gegenwart und kämpften für eine Zukunft. In einemKollektivheere, wie es das Neichsheer und die Kreistruppen dar-stellten, ist ein politischer Wille, ein Wille zur Macht nicht denkbar.Sie wurzelten in Zuständen der Vergangenheit, die nur deshalbbestehen blieben, weil kein kräftiger Angriff auf sie erfolgte. DieseTruppen decken die Zerrissenheit, bis ein kräftiger Anstoß von außenkommt und die Kleinstaaterei zusammenbricht. Der alte Moser zogdie Summe seiner Studien, als er schrieb: „Die bei einem Neichs-kriege und einer Neichsarmee sich äußernden Gebrechen sind so groß,auch viel und mancherlei, daß man, so lange das teutsche Neich inseiner jetzigen Verfassung bleibet, demselben auf ewige Zeiten ver-bieten sollte, einen Neichskrieg zu führen."

Einen Angriffskrieg hat das alte Neich als politische Körperschaftin diesen Jahrhunderten auch nie geführt, es war immer in der Ver-teidigung. Für die Hausmacht des Kaisers mag es die eine oder dieandere Ausnahme geben.

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