4). Die Tätigkeit der Reichsorgane
bis zum Westfälischen Frieden
Die innenpolitische Lage Deutschlands in den immer schwüler wer-denden Tagen um 1600 charakterisiert Platzhoff mit den Worten:„Es zeigte sich jetzt, welchen Vorteil der Katholizismus daraus zog,daß er das Kaisertum, die Organe des Reiches und den Buchstabender Neichsgesetze für sich hatte." Der Kampf spitzte sich bei dem bei-derseitigen Neligionseifer zu. Ein wesentlicher Streitpunkt war dieBestimmung des Augsburger Neligionsfriedens, daß die Evangeli-schen nach dem Stande von 1552 die Kirchengüter behalten sollten,jedoch war nicht völlig klar, ob die noch bestehenden landsässigenkirchlichen Anstalten in Neligionstand und Besitz geschützt sein solltenoder nicht.
Der entbrechende Kampf berührte auch die Organe des Neiches.Die Protestanten bestritten die gerichtliche Tätigkeit des Neichshof-rates. 1588 wurde selbst die Visitation des Neichskammergerichtes,dieses Mal durch die Katholiken, ins Stocken gebracht, und damitwurde dieser Gerichtshof, da die eingelegten Revisionen nicht mehrerledigt werden konnten, selbständiger. 1594 wurden die Nevi-sionen von der Mehrheit des Reichstages der 1548 gebildetenNeichsdeputation überwiesen. Als diese in dem Vierklosterstreitedie Frage, ob ein evangelischer Landesherr landsässige katholischeKlöster einziehen dürfe, verneinte, verließen 1601 einige der prote-stantischen Stände (Pfalz, Brandenburg und Vraunschweig) denDeputationstag, der sich darauf vertagte. Damit war die Justiz-Verfassung des Neiches für ernstere Fragen zusammengebrochen. DerNegensburger Reichstag von 1608 brachte auch ihm eine Kata-strophe. Durch den Streit um Donauwörth erhitzt vereinigten sich alleProtestanten in der Forderung einer ausdrücklichen Bestätigung desNeligionsfriedens, andernfalls würden sie die vom Kaiser geforderteTürkenhilfe nicht bewilligen. Die Katholiken verlangten, daß, wasseit 1555 „wider solche Pazifikation von beiden Seiten ... occupiertworden, restituiert werden solle". Noch war nichts entschieden, alsPfalz und Brandenburg mit anderen Ständen unter Protest denReichstag verließen, der ohne einen „Neichsabschied" sich auflöste.
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