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Das Neich brach in die beiden konfessionellen Teile auseinander.Die Zeit der konfessionellen Bünde Anion und Liga war angebro-chen. Der Dreißigjährige Krieg folgte.
Auf der Höhe seiner Erfolge erließ 1629 Kaiser Ferdinand II. dasNestitutionsedikt. Tarin wurden alle seit 1552 eingezogenen Kirchen-güter den alten katholischen Eigentümern zugesprochen, entsprechenddem geistlichen Vorbehalte sollte eine Neihe von Bistümern und Klö-stern den Katholiken wieder zufallen. Die Deklaration König Ferdi-nands I. sollte nicht gelten, jeder geistliche Fürst sollte über alle seineUntertanen den Neligionsbann haben, die Kalvinisten vomNeligions-frieden ausgeschlossen sein. Soviel Anrecht auch den Katholiken seit1555 zugefügt sein mochte und war, die protestantischen Fürsten, vonden kalvinischen bis zu den bisher kaisertreuen unter den Lutheranern,mußten in dem Edikte eine außerordentlich weit greifende Schädigungihres tatsächlichen Besitzstandes sehen. Die katholische Seite machtedie prinzipiell größte Forderung, in der die Gegenreformation gip-felte, geltend, blieb aber angesichts anderer innerpolitischer Ziele desKaisers, die auf einen kaiserlichen Absolutismus hinzusteuern schienen,nicht einig. Die Protestanten, die sich in der Verteidigung sahen,fanden die Hilfe des großen Schwedenkönigs und des Kardinals, derdie Politik Frankreichs leitete. Nichelieus. Machtpolitik trieb ihn inden Krieg, eine Schwächung der Katholischen wollte er nicht.
46. Der Westfälische Friedeund seine Bestimmungen für das innere Neichslehen
Der Dreißigjährige Krieg hub mit dem Kampfe der beiden kon-fessionellen Bünde an. Der Kampf, der sich fast ausschließlich aufdem Boden des Neiches abspielte, nahm durch den Eintritt Däne-marks, Schwedens, Frankreichs und Spaniens den Charakter eineseuropäischen Großkrieges an, wie er in gleichem Amfange noch niegeführt worden war. Die sich erschöpfenden deutschen Neichsständebehielten nicht die Leitung. Die Hämmer waren in den Händen desAuslandes, Deutschland war zum Ambosse geworden. Dem ent-sprach auch der schwierige Friedensschluß.
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