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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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das ist die auf Wechsel von Neitern und Pferden aufgebaute allge-mein benutzbare Beförderung von schriftlichen Nachrichten, späterauch von Personen und Paketen. Es wäre vielleicht möglich gewesen,dieses Institut auf den Llmfang des ganzen Reiches auszudehnen.Aber die Landesherren weiträumiger Gebiete, Österreich voran,richteten Landesposten ein. So entstand für den Nest ein 1615definitiv den Taxis verliehenes Neichslehen, das Neichspostgeneralat,das selbst in Bayern sich bis 1805 behauptete. Die Neichspostämterwaren dem kaiserlichen Dienste von Nutzen; denn die Postmeisterwaren auch Kundschafter, fingen sogar Briefe auf, und die von ihnenbegründeten Zeitungen beeinflußten das Publikum in kaiserlichemSinne, wenn diese auch reine Nachrichtenblätter waren.

* 42. Die Behörden des Kaisers

I. Neichskanzlei. Einfluß von Kurmainz. Konkurrenz dererbländischen Kofkanzlei. Auswahl der Neichsvizekanzler

Wenn schon im Mittelalter die oberste Behörde des deutschenKönigs, die Reichskanzlei, in verschiedenem Grade auch erbländischeSachen behandelt und beurkundet hatte, so erwuchs mit Karl V. undseinem Bruder Ferdinand I. die Schwierigkeit, klar zu scheidenzwischen Sachen des deutschen Neiches, denen der deutschen Erb-lande, der Wenzelskrone, der burgundischen Erbschaft, also des zumNeiche gehörigen Hausgutes, und drittens der selbständigen Kro-nen Ungarn und Spanien. Es konnte an Überschneidungen nichtfehlen. Vollends in der auswärtigen Politik mußte es in dem Ge-fallen des Kaisers liegen, welcher Organe er sich jeweils bedienenwollte. So ist es unmöglich z. V. unter Karl V. schärfere Trennungs-linien zu finden. Dazu kommt, daß die diplomatische und persönlicheKorrespondenz an Amfang und Bedeutung ungemein wuchs. Anihr hatte die Neichskanzlei fast keinen Anteil. Wir werden späterdie erbländische Kofkanzlei in ihrem Verhältnis zur Neichskanzleizu erörtern haben.

Die Neichskanzlei blieb unter einem etwas schwankenden Einflüssedes Kurfürsten von Mainz als des Neichserzkanzlers. Es gelangkeinem Mainzer, die Neichskanzlei völlig in seine Macht zu bringen.

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