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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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gesteigert worden. Doch der Widerstand der Neichsunmittelbarengegen diese landsässigen Geschlechter siegte 1654. Sitz und Stimmeward an den Besitz eines Neichsterritoriums gebunden. Der Kaiserkonnte fortan nur den Titel verleihen, er machte auch Neichsaus-länder zu Neichsfürsten, wie den Engländer Marlborough und denLitauer Sapieha. Siebenbürgen, ein fernes Land in der schwierigstenpolitischen Lage, aber durch die Natur gesichert, abhängig vom Sul-tan und der Krone Ungarns, hat nicht aus Liebe zur tatsächlichenKaiserdynastie in drei seiner Fürsten den Gedanken geweckt, Neichs-fürsten zu werden. Es waren die drei unternehmungslustigen StephanVoskay, Gabriel Vethlen und Georg I. Nakozy. Vethlen erreichtees im Frieden von Nikolsburg 1521. Da er ihn brach, verlor er ihnnach drei Jahren wieder. Tököly stellte 1683 dieselbe Forderung anden Kaiser.

Aus dem Lehensrechte folgerte die Bestätigung der Kausgesetzefür reichsständische und reichsritterschaftliche Familien. Der Kaiserwar theoretisch Herr im Neichsgute, das sich ja tatsächlich selbstregierte, wenn auch die Gesetzgebung höherer Art vom Kaiser dauerndbeansprucht wurde. Im Neichskirchengut erneute sich die Praxisnach dem Wormser Konkordate, durch kaiserliche Wahlgesandte beieiner Vischofswahl einzuwirken. Das Necht der Exklusive, bei derPapstwahl erreicht, wurde bei den Vischofswahlen erstrebt. DieVerleihung wirtschaftlicher Nechte (Zoll, Stapel und Münze) waran die Zustimmung der Kurfürsten gebunden. Vei Legitimationunehelicher Kinder, Volljährigkeitserklärungen, bei Verleihung vonStadt- und Marktrechten konkurrierte der Kaiser mit den Landes-herren. ^u,ra, <üa68g,ri rsLervÄt«, waren die Bestallung von kaiser-lichen Notaren, die Vewidmung von Universitäten mit Promotions-rechten, die er aber auch selbst ausüben konnte. Der kaiserliche Kofwar mit Adelserhebungen freigebig. Wegen der Gebühren waren dieNeichsvikare (Kurpfalz und Kursachsen), wenn einmal eine Kaiser-vakanz eintrat, das noch mehr. Auch hatten die Inhaber der „großenKomitive", die vom Kaiser ernannten Nominalpfalzgrafen, dasNecht zu adeln.

Von den kaiserlichen Negalien erhielt sich einigermaßen das überdie Juden. Ein neues erstand in der von den Taxis erfundenen Post,

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