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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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endeten die Ansprüche der deutschen Kaiser auf das einstige Reichs-lehen Mailand, den letzten großen Nest der mittelalterlichen Kaiser-Herrlichkeit in Italien. Die österreichische Linie konnte die Welt-geltung, auf die Karl V. die Habsburger und mit der Kaiserkroneauch Deutschland erhoben hatte, nicht behaupten. Sie hatte außerder deutschen Aufgabe auch den Grenzschutz gegen die Tiirken.Wärendie Niederlande an die österreichische Linie gefallen, so hätte dasspanische Neich Frankreich nicht mehr umklammert. Osterreich hättedann vielleicht eine freiere Politik fuhren können. Jetzt aber bliebWien zu Nücksichten auf Madrid gezwungen.

Die Führer des Widerstandes gegen die innere Politik in denspanischen Niederlanden fühlten bald, daß der burgundische Vertragihnen von Nachteil war. So weit wirkte die Verbindung langerJahrhunderte nach, daß Oranien, selbst ein Neichsfürst, und die nieder-ländischen Protestanten, auch die Generalstände wiederholt sich umHilfe oder doch moralische Unterstützung an Kaiser und Neich wandten.Auf Oraniens Nat forderten 1557 die Generalstände eine Nevisiondes Vertrages und einen engeren Anschluß an das deutsche Neich.Aber der Vertrag machte es den Kaisem rechtlich unmöglich, andersals mit Vermittlungsvorschlägen am spanischen Hofe einzugreifen.Auch die protestantischen Fürsten konnten sich höchst selten zu einerHilfeleistung entschließen. In dem Kampfe der Stände, die auf eineEinigung der protestantischen Provinzen hinsteuerten, wurden dieseden Vertretern des Verwaltungszentralismus und des katholischenGlaubens furchtbare Gegner. Seit dem Manifest vom Haage (1581),das König Philipp für abgesetzt erklärte, waren die nördlichenGeneralstaaten unabhängig. Im Jahre 1590 haben sie zum letztenMale anerkannt, daß sie sich als Glieder des Neiches und diesemzugehörig fühlten. Selbst der Westfälische Friede enthält keine Fest-setzung über das staatsrechtliche Verhältnis zum Neiche. Die Machtder Tatsachen genügte. Die dauernde Grenze war durch die beider-seitigen Kriegserfolge festgelegt, nicht nach Sprache, nicht nachKonfession. Die stärkere Kraft gab den sieben Provinzen auch weitekatholische Gebiete, die unter dem Namen Generalitätslande vonden Generalstaaten aus regiert wurden. Ein Gegenstück zu den voneinzelnen Kantonen abhängigen Landvogteien der Schweiz.

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