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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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über die Kreisgrenzen hinweg. Doch kann man in dem bunten Wechselerkennen, daß auch Kreise Träger einer eigenen Politik werden, jasich in Bündnissen zusammenschließen konnten.

Die Kraft der Kreise lag bei den Kreistagen, auf denen auf ver-schiedene Bänke verteilt die Stände in der Art des Reichstagesberieten und beschlossen. Einen erheblichen Einfluß gewannen diekreisausschreibenden Fürsten, ein oder meist zwei mächtige Stände,unter ihnen 6 (mit Magdeburg und Bremen 8) Kirchenfürsten. Siewechselten im Direktorium oder behielten es dauernd. In den Habs-burgischen Kreisen (österreichisch und burgundisch) fanden keineKreistage statt, im obersächsischen enden sie mit 1683, im ober-rheinischen war viel Streit, Hessen-Kassel schied längere Zeit aus.

Die Kreiseinteilung blieb unverändert, auch wenn durch Erbschaftoder Säkularisation ein kreisfremder Landesherr in die Neihe derKreisstände eintrat. So war von 1648 an Kurbrandenburg am ober-sächsischen, niedersächsischen und westfälischen, in diesen beiden aucham Kreisausschreibeamt beteiligt. Es deckte sich also die Kreisein-teilung nicht mit den Großterritorien. Das war nur bei den beidenHabsburgischen Kreisen der Fall. Wohl enthielt der österreichischeeinige andere Stände (Bistümer Vrixen und Trient usw.), aber dieösterreichische Negierung hatte über diese Stände die Schutzherrschaftund sah sie fast als Untertanen an.

40. Der burgundische KreisSonderstellung. A bfall der Niederlande

Der burgundische Kreis von 1512 stand nur auf dem Papier.Seine wirkliche Entstehung erfolgte 1548, und damals wurden ihmdie Neuerwerbungen Karls V. hinzugefügt, die bisher zum west-fälischen Kreis zählten, und die waren sehr erheblich. Im Gegensatzezu dem Sause der Herzöge von Geldern, das immer an Frankreichsich gelehnt hatte, und dann zum Sause Kleve, waren vom Kaisergewonnen: Friesland, die weiten Lande des Erzbistums Atrecht, daszu säkularisieren Karl kein Bedenken trug, das Herzogtum Geldernund Groningen; auch das Bistum Cambrai. Karl V. gab, als er 1543den Herzog von Kleve überrannt hatte, dem burgundischen Besitze

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