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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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* Z7< Wahlkapitulationen

Die Wahlkapitulation Karls V. Das zweite Neichsregiment.

Seine Neformpläne. Die Sickingens, die derVauern. Plan

einer Neichsliga. Die späteren Wahlkapitulationen

Vis dahin hatte bei einer Wahl der Kurfürst einzeln seine Be-dingungen für die Abgabe der Stimme an den oder die Kandidatengestellt. Vei der Wahl des Königs von Spanien war es für dasdeutsche Neich ein Erfordernis, daß bei der voraussichtlich häufigereintretenden Abwesenheit Karls V. die möglichen Folgen eines Ein-greifens spanischer Staatskräfte in deutsche Dinge von vornhereinverhindert würden. Es kam zur ersten, von allen Kurfürsten gemeinsamaufgestellten Wahlkapitulation. Sie teilt mit den späteren die Siche-rung der fürstlichen Stellung gegenüber denilntertanen und der Einungder Kurfürsten untereinander. Aber die gegenwärtige Lage gebot zufordern, daß nur Teutsche in Neichs- und Hofämtern verwendetwerden sollten und der Kaiser kein fremdes Kriegsvolk ins Neichführen dürfe, was Karl V. im Schmalkaldischen Krieg gleichwohltat. Es wurden auch die Negierungsgeschäfte für den Fall der Ab-wesenheit des Kaisers geteilt.

In der Wahlkapitulation ward abermals ein Neichsregiment vor-gesehen. Der junge Herrscher war doch nicht in solchen Schwierig-keiten wie einst sein Großvater. Zwischen Karl, der am liebsten „deralleinige Herr" im Reiche gewesen wäre, und der Vielherrschaft derFürsten kam es zu einem Kompromisse, bei dem Karl von den Ver-sprechungen der Wahlkapitulation manches zurückzog. Auf demReichstage zuWorms wurde bestimmt, daß das Neichsregiment nichtdauernd, sondern nur in Abwesenheit des Kaisers wirklich regierensollte. Dieser Fall trat ja von 1521 bis 1530 ein. Vei Anwesenheitdes Kaisers im Reiche aber sollte er nur als Natsbehörde dienen.Die Befugnisse des Neichsregimentes, das wiederum ein Ausschußdes Reichstages war, erstreckten sich nicht auf die Vergebung großerLehen und nicht auf den Abschluß von Bündnissen. Aber die Ver-waltung aller inneren Neichsangelegenheiten unterstand dem Reichs--regimente, das seinen festen Sitz in Nürnberg, später in Eßlingennahm. Vier der 22 Mitglieder hatte der Kaiser zu ernennen, dieübrigen verteilten sich auf die Neichsstände, der Kaiser bestellte den

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