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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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Verhältnis genau festzustellen. Ein protestantisches Kaisertum erschienauch deshalb unmöglich, da das Reich ohne den Großbesitz der Habs-burger in und außerhalb der Neichsgrenzen ohne Deckung gewesenwäre. Eine Vorausnahme der Wandlung von 1866, wo das kaiser-liche Hausgut aus dem deutschen Staatswesen ausschied, ist nichterörtert worden. Es bestand einmal die Möglichkeit, daß sich ein Habs-burgischer Kaiser dem protestantischen Glauben zuwendete. Maxi-milian II. (1564—1576) hatte vor seinem Negierungsantritte luthe-rische Neigungen bekundet, er blieb äußerlich Katholik, ließ aber,wohl auf eine Wiedervereinigung der Bekenntnisse hoffend, danndaran verzweifelnd, dem Luthertums freien Lauf. Im übrigen hieltstrenge kirchliche Gesinnung die beiden Linien der Habsburger auchin der Politik zusammen.

Es ist begreiflich, daß der Augsburger Neligionsfriede dem Zwie-spalts der Landesherren keinen Einhalt tat, vielmehr mahnte er, sichfür die zukünftige Entscheidung vorzubereiten, die jener Friede nuraufgeschoben habe. Das gegenseitige Mißtrauen erhitzte immer wiederdie Gemüter von hoch und nieder.

„Das deutsche Fürstentum", schreibt von Vezold, „hatte sich indem Kampfe um seine Seele vollends dem Dämon einer europäischenPolitik verschrieben, die noch fast drei Jahrhunderte ein Haupt-hindernis unserer Genesung sein sollte." „Libertät" hieß die Parole.Im Kaiser sahen viele, selbst gelegentlich die Wittelsbacher, einenTyrannen. Sie hielten das Neich für eine Fürstenrepublik. Es warein Anglück, daß sie zwischen Kaiser und Neich einen unterschiedfinden konnten und fanden. Das Widerstandsrecht gegen den Kaiserwurde wissenschaftlich begründet und ebenso das Vündnisrecht inner-halb des Neiches und mit dem Auslande. Das alte Lehensband zumKaiser hin trat zurück. Ihm gegenüber hochmütig und frostig, er-niedrigten sich die Fürsten gegenüber den Königen des Auslandes.Auch wenn sie scheinbar auf gleichem Fuße mit dem Ausland pak-tierten, blieben sie dessen Trabanten. Sie gaben leicht ihre EhrePreis. Statt der früheren Lehensrechte bewilligten die Auslands-fürsten ein Subsidium, die deutschen Fürstensöhne dienten in fremdenStaaten als Oberste oder Näte. Innerhalb des Neiches erhielten dieständischen Bündnisse der Glaubensverwandten eine überirdische

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