Religion zu sichern, war für die Katholiken auf dem AugsburgerReichstage wesentlich. Karl V. hatte nicht zuletzt deshalb den Schmal-kaldener Bund bekriegt und besiegt. Die Zukunft hing gerade vondiesem Punkte ab. König Ferdinand, dem beide Parteien die Ent-scheidung anheimgestellt hatten, verkündete aus eigener Macht den„geistlichen Vorbehalt", daß ein jeder Bischof oder Prälat, der vonder katholischen Religion abtrete, seine Würde mit allen daranhängenden Rechten niederlegen müsse. Das wurde als eine vomKönigekraft kaiserlicher Vollmacht erlassene Bestimmung in den Text desNeligionsfriedens aufgenommen unter Hervorhebung, daß die beidenNeligionsstände sich darüber nicht hätten vereinigen können. Zweiweitere Bestimmungen berühren das Neichsgut. Die Neichsritterwurden den Landesherren gleichgestellt. In den Reichsstädten, wodie Bevölkerung kirchlich gemischt war, sollte dieser Zustand er-halten werden. Nur hier kommt der Gedanke der Toleranz zurGeltung.
Was nun die Untertanen anbelangt, so wurde denen, die demNeligionsbanne sich nicht fügen wollten, das Recht des Abzugeszugebilligt, nicht jedoch den Leibeigenen. Dem „geistlichen Vor-behalte" gegenüber wurde von den Protestanten erstrebt, die Glau-bensverwandten innerhalb der geistlichen Territorien zu sichern.König Ferdinand gab dem durch eine besondere, ganz geheime De-klaration nach, die erst 20 Jahre später bekannt wurde. Sie wurdevon den Katholiken nicht als rechtsverbindlich angesehen.
Der Religionsfriede entsprach nicht den innersten Wünschen beiderGegner, die ja am liebsten die Vernichtung der anderen Parteiengesehen hätten, aber er wurde als Ausgleich hingenommen, dennbeide Seiten hatten eine wenn auch nicht allseitige Deckung gewonnen.Wie sich das auswirken werde, hing von den Landesherren ab. Unterdem Einflüsse der durch das Konzil von Trient wieder ihrer Aufgabenbewußt gewordenen katholischen Kirche, die in den Jesuiten sehrtätige Glaubensverkünder fand, wurde im Verlaufe der Gegen-reformation die katholische Lehre in geistlichen wie in bedeutendenweltlichen Territorien (Österreich, Bayern) zur alleinigen oderdoch durchaus vorherrschenden gemacht. Auch verschob sich diereligiöse Frage durch den Willen der Landesherren in einzelnen
Schulte, Teutsche! Staat lü
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