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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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)4. Entwicklung des Religionsrechtes

Einfluß der Landesherren auf das Kirchenwesen vor und

seit der Neformation. Vergebliche Versuche derNegelung.

Augsburger Neligionsfrieden. Westfälischer Friede. Drei

Religionsbanne nebeneinander. Konfessionskarte

Vis dahin hatte der hohe Adel im Neichsleben die Führung ge-habt. Nun trat aus den breiten Schichten des Volkes ein Mannhervor, der, wie immer man zu seinen Lehren stehen mag, in Kulturund Politik ein neues Zeitalter herbeiführte. Er gehörte gewiß dengelehrten Kreisen an, den Universitäten, wie vorher Marsilius undSus, aber er wandte sich von vornherein an die weitesten Kreise auchin populären Schriften. Ein unerhörter Beifall folgte seinen Worten;denn die Zeitgenossen waren zumeist tief religiös. Er und die Seinenschienen siegreich die Bewegung, die die Evangelien und die Dogmenumwertete, bis zum vollen Erfolge tragen zu können. Keiner deranderen Neuerer, nicht Zwingli, nicht Kalvin, erschütterte die Seeleeines Volkes so tief als er es im deutschen Neichsvolke vermochte.

Wäre das Reich ein Einheitsstaat gewesen, so würde die vonLuther entfesselte religiöse Bewegung entweder zu einer vollenNiederlage (wie es in Frankreich gegenüber dem Königtume geschah)oder zu einem vollen Siege der neuen Lehre geführt haben (wie inden skandinavischen Reichen). Immerhin hätten sich bei der Weitedes Naumes wohl Neste des alten Glaubens behauptet. Da derCharakter des Neiches ein anderer war, so genügte für Luther in denam meisten kritischen Zeiten schon der Schutz seines kurfürstlichenLandesherrn gegenüber dem Kaiser, um ihn und damit sein Wertzu sichern. Im Gegensatz zu jenen Neichen blieben Staatsbereich undGlaubensbereich nicht identisch. Das Neich, auch die Gebiete, diesich eben abzulösen begannen, sahen keinen vollen Triumph der altenoder der neuen Lehre. Des Neiches Neligionseinheit wurde durch dieeinzelnen Fürsten zersplittert. In der Schweiz ward sie nicht von derobersten Organisation dauernd bestimmt, sondern durch die Gewalt-haber der einzelnen Kantone. In den Niederlanden behauptete derLandesherr in den südlichen Provinzen seine Landeshoheit mit demalten Glauben, verlor hingegen in den nördlichen an die Anhängerder neuen Lehre die Staatshoheit.

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