Druckschrift 
Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
Seite
117
Einzelbild herunterladen
 

Als Maximilian zur Herrschaft kam, in einer Zeit, da Frank-reich sich kraftvoll erneuert hatte, England dasselbe begann, da dasGeld ständige diplomatische Vertretungen und größere Söldner-heere zu ermöglichen anfing, die politischen Konstellationen schnellerwechselten, oft urplötzlich, kurzum die „Zeitläufte geschwinder"wurden und der Naum dieser Politik sich gewaltig ausdehnte,war in Teutschland die Notwendigkeit von Neformen erkannt,aber nichts Wesentliches erreicht. Da Teutschland und Italieninfolge der Entwicklung des Kaisertums einer kräftigen Zentral-gewalt gebrachen, vielmehr völlig zersplittert waren, der Königauf beiden Seiten der Alpen sowohl die Interessen seines Hauseswie auch die des Neiches zu wahren hatte, drückte auf den Habs-burger eine Last von Aufgaben, wie sie den früheren, geruh-sameren Zeiten unbekannt war. Tie Staaten ringsum konsolidiertensich, umdrängten das alte Neich, das von früher her noch ein schweresGewicht hatte, an Zahl und Naum alle Staaten übertraf, aber inseiner Unbeholfenheit ein wenig brauchbares Instrument war. Maxi-milian brauchte die Streitkräfte des Neiches und Geld. Er mußteschnellstens handeln und baldigst zu Ergebnissen kommen. Den Einsatzder Kräfte des Neiches, das Entgegenkommen des Reichstagesmußte er teuer erkaufen. Wir treten in eine Periode der Neformen.

l

29. Die Reichsreform unter Maximilian

Verthold von Henneberg. Mißglückte Neformen: gemeiner

Pfenning und Neichsregiment. Neichstagsrecht. Annahme

des Kaisertitels

In dem Mainzer Kurfürsten Verthold von Henneberg (1484 bis1504) und dem König Maximilian gipfelten die Gegensätze vonKaiser und Neich, beide ziert der ehrliche Eifer für das Veste desNeiches. Längst erstrebte Neformen wurden nunmehr durchgesetztund blieben als die folgende Periode tragende Einrichtungen be-stehen: der ewige Landfriede, das Neichskammergericht und die Ein-teilung des Neiches in Kreise. Dadurch wurde das Neich wieder eineleidlich geschlossene Nechtsgemeinschaft. Was der Wormser Reichs-tag von 1495 beschloß, war im tiefsten Grunde ein Vertrag zwischen

117