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Gevierthaufen konnten sich um die an der Erde liegenden Feindenicht kümmern, denn sie wurden von den nachfolgenden Gliedernvorwärtsgedrückt. Auch waren die Strafen für Plündern hart.
Die Schweizer hatten die allgemeine Wehrpflicht, sie zahlten keinHandgeld und keinen hohen Sold. Als Gebirgsbewohner waren siean Gefahren gewöhnt und hatten sich für ihre Freiheit kämpfendin den Siegen über Österreicher und Burgunder mit Selbstvertrauenerfüllt. Eine andere Entwicklungslinie läuft von den Hmssiten aus.Die Taboriten gaben sich durch die Wagenburg in der Defensiveeinen taktischen Nückhalt. Ziska gliederte auch die Truppen schärfer.
Söldner zu halten, erforderte erhebliche Geldmittel und setzte nochlange Unternehmer und Teilunternehmer voraus. Condottieri standenschon im 14. Jahrhundert in Italien und Frankreich an der Spitzegroßer Soldbanden. Der Name des Führers brachte ihnen Zulauf.Diese, wie erst recht die Söldner, fragten nicht nach der Nechtlichkeitder Sache ihres Kriegsherrn. Sie hielten ihm und ihrem Feldherrndie Treue, solange er Sold zahlte oder sie sonst befriedigen konnte.Auch Teutsche strömten diesen Fahnen zu, namentlich nach Italien.Besonders bedeutsam wurde das „Neislaufen" der Schweizer. DasKochgebirge mit seinem sehr beschränkten Nahrungsspielraum hatzu allen Zeiten ausgezeichnete Söldner geliefert. An diesem Sold»dienste beteiligten sich auch andere Schweizer, und ihre Kunst wurdevon den Schwaben übernommen, und die Welle ging weiter. Esbegann die Zeit der deutschen Landsknechte.
Die deutschen Fürsten und Städte hielten zunächst am Alten fest.Doch boten jene auch Bauern auf. Dieser Stand erhielt wieder dasWaffenrecht. Die Landsturmpflicht blieb für alle Männer bestehen.Taraus zog man wohl eine Landwehr heraus, ja in Bayern erlebteman 1421 ihre Mobilmachung. Doch da keine Äbungen in Ver-banden stattfanden, sich auch nicht wie bei den Schweizern ein Standvon Offizieren und Unteroffizieren entwickelte, war der Wert dieserHaufen ziemlich gering. Daneben begannen Fürsten und StädteSöldner zu werben, nicht ausschließlich im Falle einer Fehde.
Die Dienstpflicht für das Neich beruhte auf dem Lehenswesen,damit ganz vorwiegend auf der Pflicht zum Neiterdienste. AmEnde unseres Zeitraumes war sie so weit durchlöchert, daß der König
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