Zweck der Kleinterritorien der Anterhalt der fürstlichen Familien sei.Familien, deren Häupter nachgeborene Söhne auf Vischofstühlebrachten und so Nebenlinien vermieden, setzten damit ihr Geschlechtder Gefahr des Aussierbens aus. Diese Arsache führte das Aussterbender Habsburger (1740), der bayrischen Wittelsbacher (1777) herbei.
24. Fremde Fürsten am Reiche beteiligt
Dänemark-Holstein. Das Haus Burgund. Wessen Erbschaft.Der Gegensatz Frankreich-Habsburg
Zwei Fürstenhäuser hatten auch außerhalb Deutschlands großenBesitz. Im Norden trug eine aus dem Neiche stammende Grafen-familie auch die dänische Königskrone, nahm also eine ähnliche Stel-lung wie die englischen Plantagenets zu Frankreich ein. Im Westenerwarb ein Zweig des französischen Königshauses weite Gebiete,deren Lehensabhängigkeit vom deutschen Neiche ihm sehr lästig siel.
Im Norden hatten in der Schlacht von Vornhöved (1227) dievereinigten deutschen Fürsten dem dänischen Imperialismus in Nord-albingien und längs der Südküste der Ostsee ein Ende bereitet. Dochneue Gefahren entstanden. 1326 erhielt der zum Neiche gehörendeGraf Gerhard von Holstein (aus dem Hause der Schauenburger) auchdas Herzogtum Schleswig als dänisches Lehen, das nie wieder „somit Dänemark vereinigt werden sollte, daß ein Herr sei über beide".Die beiden Lande Schleswig und Holstein, je für sich stehend, ge-wöhnten sich in schwierigen Zeiten an das Zusammenleben. Als danndie herzogliche Hauptlinie der Schauenburger 1459 ausstarb, be-schlossen die Näte beider Länder, den 1448 auf Vorschlag des letztenSchauenburgers zum Könige von Dänemark erhobenen Grafen Chri-stian von Oldenburg zu ihrem gemeinsamen Herzoge zu wählen. DerKönig gelobte, daß die Lande „auf ewig ungeteilt beieinander" bleibensollten. Eine glatte Personalunion zwischen dem dänischen Königeund dem Herzoge der beiden Herzogtümer wurde nicht festgelegt,auch das beschränkte Wahlrecht der Stände nicht beseitigt. Ein ver-wickeltes Verhältnis, eine Landesunion zwischen einem dänischenLehensherzogtume und einem reichsdeutschen, in möglicher Personal-union mit dem Königreiche Dänemark, und durch das dänische Lehen
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