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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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eine doppelte Nichtung. Es sucht die Lasten dieser Lehensabhängig-keit möglichst zu mindern, zugleich aber auch die daraus stießendenNechte möglichst auszudehnen. Die allerwichtigsten Etappen sind dieUrkunde Kaiser Friedrichs II. von 1212, das Privileg Friedrichs III.von 1462 und die „Neadmission" der Kur Böhmens 1708. Das ersteDokument schränkte die aus der Lehensabhängigkeit folgende Hof.-fahrtpsticht auf den Besuch der Hoftage in drei Böhmen zunächstliegenden Städten ein. 1462 blieben es nur zwei. Die zweite Lehens-Pflicht, die Heerespflicht, war auf einen schwachen Anteil an derNomfahrt (300 Krieger oder 300 Mark Silber) eingeschränkt, 1462wurde das um die Hälfte herabgesetzt. Die Investitur der Landes-bischöfe durch den deutschen König ging mit der Schaffung des Metro-politanbezirkes Prag, der von Mainz abgelöst wurde, 1344 an denVöhmentonig über. Die Goldene Bulle schloß jede deutsche Gerichts-gewalt von Böhmen wie auch von allen anderen Kurfürstentümernaus. Neichssteuern wurden in Böhmen nicht erhoben, wohl stand es inder Neichsmatrikel, doch wurde nichts gezahlt. Auch in die wegen desLandfriedens begründeten Neichskreise wurde Böhmen nicht ein-bezogen. Die Kurwürde wurde Böhmen durch Nudolf von Habs-burg zugesprochen, durch Karl IV. in der Goldenen Bulle im ein-zelnen näher festgelegt. Doch haben sich nicht alle Vöhmenkönige seitdem Aussterben der Luxemburger an der deutschen Königswahl be-teiligt. Aus verschiedenen Gründen. Der Habsburger Albrecht II.nicht bei seiner eigenen Wahl (1438), wohl weil er der Ungarn wegennicht als Bewerber auftreten wollte. 1439 erschienen zur KönigswahlVertreter der böhmischen Stände. 1485 wurde König Wladislaus,weil er sich um das Neich überhaupt nicht gekümmert hatte, nichtgeladen, später freilich sein Necht anerkannt. Als die Habsburger dieböhmische Krone trugen, haben sie in Frankfurt entweder eine Selbst-wahl betätigt oder auf die Stimmabgabe verzichtet.

Auf deutschen Neichstagen erschienen selten böhmische Vertreter,dann belud man sich auch nicht mit den dort beschlossenen Lasten. Fürdie Stellung Böhmens zum Neiche ist es besonders bezeichnend, daßdie Kurfürstenvereine von 1424,1438,1446,1502 und 1558 nicht dieböhmischen Kurfürsten umschlossen. Waren sie zugleich deutsche Kö-nige, so wären die Kurfürsten nicht unter sich gewesen, sondern hätten

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