i.
AM
Lokalpatriotismus hatte einen guten Nährboden, aber auch dasInteresse für das Ganze lebte noch stärker als nach dem Dreißig-jährigen Kriege.
Solange die Landesherren sich des ursprünglichen Amtscharaktersbewußt blieben, wurde nicht leicht ein Territorium geteilt; aber seit-dem der Besitz als Erbgut erscheint, teilen Väter ihn unter ihreunversorgten Söhne. Es machte sich keine der weltlichen Fürsten.-und Serrenfamilien klar, daß das zur Machtlosigkeit der Familieführen müsse; wenn aber nur einer erbte, die andern Söhne nichtheirateten, stellte sich die Gefahr des Aussterbens der Geschlechterein. Familiensinn geht dem Interesse des Gebietes weit voran!Privatrecht, nicht Amtsrecht oder gar Staatsrecht! Dem gegen-über erklärte die Goldene Vulle die Kurlande der Kurfürsten fürunteilbar. In den übrigen Gebieten entscheiden die Hausinteressen,die in den kleineren Territorien fast alles beherrschten, in dengrößeren begannen die Fürsten auch die Wünsche des Landes zu be-achten. Es bereitet sich der Patrimonialstaat vor. Das Bild derTerritorien wirkt schon in dieser Periode günstiger als das desNeiches, aber es enthält auch tiefe Schatten. Die landesherrlichePolitik war meist die des Eigennutzes. Der Landesherr mußte mitden Landständen auskommen, diese verfolgten insgesamt ihre Inter-essen, wie jeder Stand seine eigenen.
2). Große und mittlere Territorien innerhalb des Reiches
Luxemburgischer Besitz. Böhmen. Sabsburgischer Besitz.Andere Fürstenhäuser
Die beiden größten am Anfange des Spätmittelalters sich bil-denden Großterritorien zeigen in der westlichen Heimat einenkleineren Besitz, im Osten gewinnen sie jedoch weiträumige Gebiete,in die sich das Schwergewicht der eigenen Landespolitik verlegt. Daihre Herren auch tatsächlich erbliche Träger der deutschen Kronewurden, zogen sie auch den Schwerpunkt des Neichslebens nachdem Osten, doch verblieben Neichs- und Kurfürstentage in demalten Naume.
92