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des Reichstages dehnten sich aus, die Verhandlungen über Neichs-reform waren endlos, aber lange Zeit unfruchtbar.
Eine wirkiche Tat war der Erlaß der Goldenen Vulle (1356). Sieist im Grunde das Werk des größten politischen Kopfes seiner Zeit,Karls IV. Der Kern ist ein Gesetz über die Rangordnung der Kur-fürsten, wenn sie versammelt sind, wie sie beim festlichen Mahlesitzen und wie sie bei feierlicher Prozession gehen sollen. Wichtigerals dieses Produkt, das ein Sofmarschall gemacht haben könnte,sind die Bestimmungen über die sonstigen kurfürstlichen Nechte. Dasalles ist mehr Klärung und Sicherung alter Nechte als eine weg-weisende Reform, immerhin ein dauerndes Grundgesetz des Reiches,ein Stück einer geschriebenen Verfassung. Höchst bedeutsam war auchdas Gesetz Liest ^juri« von 1338. In dem harten Streite Ludwigs desBayern mit der päpstlichen Kurie erklärte das Gesetz, daß der zuRecht gewählte deutsche König sogleich für den wahren König undKaiser zu halten sei.
Infolge des Schismas wurde oft auf Reichs- und Kurfürsten-tagen über kirchliche Fragen verhandelt. Mit König Sigismund, derdabei erfolgreich wirkte, ging das Reich — abgesehen von Böhmen—einig. König Friedrich III. aber wandelte seine eigenen Wege undschloß für seine Erblande ein ihm weit günstigeres Konkordat mitder Kurie ab, als das Reich später in Wien erhielt. Auch hier derdeutliche unterschied zwischen Kaiser und Reich.
Zwar war der Reichstag ein starkes Gegengewicht gegen denKönig geworden, aber die Neichsstände verfolgten ihre Ziele nichtkonsequent. Lauheit und Eifer wechselten zu sehr. Der Vorsitzende,der Mainzer Kurfürst, hätte die Leitung der Neformbestrebungenübernehmen müssen. Er tat es erst am Ende dieser Periode.
22. Die Territorien
Ihre Entstehung. Ausbau der Verwaltung. Die Landstände.
Teilbarkeit
Eine glatte Formel für die Entstehung der deutschen Territorienzu finden, ist nicht möglich. Karl Lamprecht suchte sie in der Grund-herrschaft, Georg von Velow in der hohen Gerichtsbarkeit. Dieser