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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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unter der höheren Einheit des Imperiums eine Treiheit. Auch inBurgund begegnen Königswahlen. Was bei Konrad II. und Hein-rich III. geschah, war eine Bekundung der Zustimmung der Bur-gunder zu der Herrschaft des deutschen Königs. Es blieb auch wenig-stens formal eine Kanzlei für Burgund bestehen, bis Heinrich V. eineEinheitskanzlei schuf. Die Würde eines selbständigen Erzkanzlers er-hielt sich. Es war mehr ein Name, als Wirklichkeit. In Nieder-burgund hatten die Überlieferung der Nömerzeit und die Städtedie germanische Herrenschicht der Burgunder romanisiert.

Mit Burgund und den früheren Anschlüssen von Lotharingienund Italien war nunmehr der Mittelstreifen des Vertrages vonVerdun (843) mit dem Oststreifen vereinigt.

Burgund war dem Naume nach ein stattliches Neich zwischenOberlothringen und dem Löwengolfe, den Westalpen und der unterenNhone und Saone, über die die Grenze hie und da nicht unerheblichhinausgriff. Nunmehr standen auch die westlichen Alpenpässe zurVerbindung mit Italien den deutschen Herrschern Zur Verfügung.Frankreich war von Italien für Jahrhunderte völlig getrennt. Indem längst der Gewalt mächtiger Aristokraten anheimgefallenenLande gab es keinen königlichen zentralen Sitz. Arles, wo dann undwann ein König mit der burgundischen Krone gekrönt wurde, lagzu exzentrisch, auch Vienne fand keine dauernde Geltung; ebenso-wenig Solothurn. Es blieb eine schwache Herrschaft, zumal im Süden.Burgund galt als ein eigenes Neich mit eigenen Gesetzen und eigenenGrenzen. Doch hat Kehr mit Necht mindestens für den Südengesagt: Die wilde Nhone war ein zu schwaches Band. Die Ent-wicklung in dem rein romanischen Niederburgund und indemvöl-kisch gemischten Oberburgund ging verschiedene Wege, die einstigeTeilung mag nachgewirkt haben. Im Süden hatte die Kirche keineKraft, den französischen Bestrebungen zu widerstehen. Die Suffraganedes Erzbischofs von Lyon saßen im Westreiche, der Erzbischof dachtesogar an einen Primat der französischen Kirche. Früh ward Nieder-burgund in Konstiktszeiten zum Zufluchtsorte von Päpsten und zumSitz von Synoden. Zuerst ging Viviers (1286), dann Lyon verloren(1292). Das Valentinois war schon 1239 ein Afterlehen der KroneFrankreich geworden.Tatsächlich,wenn auch noch nicht rechtlich, trennte

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