Die Steigerung der Macht der Kurie ist hier nach einer Nichtungzu verfolgen. Die Ausbreitung päpstlicher Lehensrechte über einegroße Zahl von Staaten erwähne ich nur nebenbei, so abträglichsie dem Kaisertums war. Imperium und V sZnuui zu verbinden,war ein großes Wagnis gewesen. Der Ilsx hat Anspruch auf dieKrönung zum Iiuzierator durch den Papst. Besonders aber seitInnozenz III. (Toppelwahl von 1198) wird die Prüfung der deut-schen Königswahl immer stärker das Ziel der Päpste. Von da biszur Negierung Karls IV. steht die Geschichte der deutschen Königeunter dem Zeichen zahlreicher oft erfolgreicher päpstlicher Ansprüche.König Albrecht I. schwur als einziger deutscher König einem Papste(Vonifaz VIII.) einen Eid, der wohl kaum ein Lehenseid war, fastein Antertaneneid. Der heftigste Konflikt wurde durch den Anspruchdes in Avignon residierenden Papstes Johanns XXII. ausgelöst, derbei Toppelwahlen vor deren Entscheidung durch den Papst jedemGewählten die Ausübung königlicher Nechte untersagte. Diese undandere schwere Zusammenstöße zeigen, daß das Kaisertum aufTeutschland das Maximum dauernder Abhängigkeit von und häu-siger Konflikte mit der Kurie legte. Das war um so schlimmer, alsdie päpstliche Auffassung in Teutschland stets bei Fürsten, denVertretern des Partikularismus, kleineren oder größeren Anhangfand. Die Idee, daß die Harmonie der beiden höchsten Gewaltenvon Gott prästabiliert sei, beherrschte trotzdem die Geister, nicht nurder Idealisten. Auch auf kaiserlicher Seite waren bis auf Friedrich II.Kleriker die Wortführer im Streite. Tie politische Macht der Kuriestieg bis nach 1300, dann wurde sie von Frankreich abhängig (Avi-gnon), und bald entstand als Fortwirkung dieser Abhängigkeit dasSchisma. Die politische Weltgeltung des Imperiums war längststark gesunken, die der Kurie enorm gewachsen, bis die nationalenStaaten für ihre Lande kirchenpolitische Sonderstellung erstrebtenund weithin erreichten. Inzwischen war auch die Neformations-bewegung ausgebrochen.
Was nun die Entwicklung des Königreiches Italien anbelangt,so hatten die Ottonen und die Salier bis zum Investiturstreite in denweltlichen Besitzungen der Neichsbischöfe und der Neichsäbte undauch in dem sehr umfangreichen Neichsgute, das bis auf die Zeit der
Schult«, Deutscher Staat 3
33
.." ,^'