sonst hatte Heinrich die Schlüsselstellung der deutschen Fürsten an-gegriffen. Ob König Albrecht I. wirklich ernsthaft gegenüber denKurfürsten denselben Versuch gemacht hat, ist sehr zweifelhaft.Während Deutschland ein reines Wahlreich wurde, hatte Philipp II,August (1180—1223) in Frankreich Königsmacht und Staatsge-danken zur Herrschaft gebracht. Hier Steigerung der Kraft desStaates, in Teutschland ihr Niedergang.
Das theoretische Wahlrecht aller Freien beschränkte sich tatsächlichbald auf die Großen der verschiedenen Landschaften. Die Königs-wahl wurde, schon weil der Gemeinfreie nicht die Mittel hatte, vonweit her am Orte der Wahl zu erscheinen, aristokratifiert. Doch ruhteder Wahlspruch eines jeden der Großen auf seiner heimatlichenFührerstellung, auf dem Vertrauen seiner Heimat, auf einer ideellenVerbundenheit der Führer mit der Gefolgschaft ihrer Landsleute.Die Königswahl blieb auf diese Weise die Rechtshandlung des ge-samten Volkes. Es ist fast sicher, daß der hohe Klerus erst bei derWahl Heinrichs II. Anteil an dem Wahlakte erhielt. In recht kurzerZeit gewann der Erzbischof von Mainz die Leitung der Wahl unddamit den größten Einfluß auf sie. Da das Reich als eine Fort-setzung des fränkischen galt, fand die Königswahl zu allermeist auffränkischem Boden statt, vorwiegend in dem allen Stämmen amnächsten liegenden fränkischen Raume zwischen Frankfurt—Mainz—Worms. Die Reichsstadt ArmrAnt ^^h^ h^^ h^ regelmäßige,durch die Goldene Vulle (1356) der gesetzmäßige Wahlort.
Heinrich I. hat die Salbung und Krönung durch einen Erzbischofabgelehnt, sein Sohn Otto der Große kehrte zu der von den Karlingengeübten geistlichen Weihe zurück. Die ottonische Form der deutschenKönigskrönung zu Aachen am Grabe Karls des Großen blieb dasVorbild der späteren. Von diesem Vorzuge Aachens wurde seltenabgewichen. Nach 1531 wurde die Krönung der Wahl unmittelbarangeschlossen, erfolgte also zumeist in Frankfurt. Doch wurde Aachenjeweils das Recht verbrieft. Diese religiöse Handlung, die den Königfast in den Klerus einbezog, fast zum rsx 8g,<;ßr<1o8 machte, bekundetedeutlich das Gottesgnadentum und hatte bei dem religiösen Sinnedes Mittelalters auf die Untertanen einen sehr starken Einfluß.Wahl und Salbung begründeten einen Vertrag zwischen König
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