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reich zu einer Erbmonarchie wurde. Im Hause der Kapetinger starbenwohl Linien aus, nicht das Haus selbst. Der erste Fall 1328 führtedann zu einem Erbfolgekriege.
Die Negierungszeit der französischen Könige bis 1328 betrug imDurchschnitte 28,4 Jahre, die der deutschen ohne die Gegenkönigeund nach Abzug der Vormundschaften nur 19,3. Das Lebensalter,das die deutschen Herrscher bis zum Ende des Reiches erreichten,ist überraschend gering. Zwei Könige wurden ermordet, Barbarossaertrank. Das Klima Italiens raffte vier vorzeitig (im Alter von23-45 Jahren) dahin (Otto II. u.III., Heinrich VI. u. VII.). NurFriedrich III. erreichte das 78. Lebensjahr, Nudolf I. das 73.,Sigismund das 69., Friedrich I. das 68. und Leopold I. das 65.Diese Ursachen führten in den Zeiten vorwiegenden Erbrechtszweimal zu Vormundschaften (Otto III. u. Heinrich IV., die fürFriedrich II. wurde nicht durchzuhalten gewagt). Beide schlugenzum Schaden des Neiches aus. Nach fränkischem Nechte wurde derK^nig^mit 15 IaHren mündig.
Der ebenso kluge wie energische Staufer Heinrich VI. hat denVersuch gemacht, das Wahlrecht der Fürsten zu beseitigen. Man darfwohl sagen, daß es stets ein großes Wagnis war, wenn ein deutscherKönig an der Spitze von Kreuzfahrern ins Heilige Land zog. Bar-barossa tat es, nachdem er seinen Sohn schon zum Kaiser wenig-stens ernannt hatte. Als Heinrich VI. denselben Plan erwog, warsein Erbe, ein kleines Kind, keineswegs der Erbschaft des deutschenNeiches sicher. Die Wurzel dieser Schwierigkeit lag im Wahl-charakter des Neiches. Daraus ist wohl der Versuch erwachsen, dieKrone erblich zu machen. Nach anfänglichem Erfolge bei denFürsten scheiterte die Verhandlung Heinrichs VI. an dem Wider-stände des zur Königskrönung berechtigten Erzbischofs von Köln(Adolf v. Berg); ebenso erging es der Verhandlung mit der Päpst-lichen Kurie. Hätte dieser willensstarke Staufer das in seinem König-reiche Sizilien geltende strenge Erbrecht auf die deutsche und damitauch auf die Kaiserkrone durchsetzen können, so würde die deutschewie italienische Geschichte einen anderen Verlauf genommen haben.Es wäre damals wohl noch möglich gewesen, auch in Teutschlandwieder eine starke einheitliche Neichsverwaltung einzuführen. Um-
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