(Heinrich VI.) oder auf einen Neffen (Friedrich I.) oder auf einenOheim (Philipp). Es folgten sich drei Tynastieen. Die sächsischenLiudolsinger starben aus, weil von den wenigen Söhnen zu vieleBischöfe geworden waren. Das Haus der Salier, das Geschlechtder ungetreuen Söhne, endete mit einem Kaiser ohne männlichenErben. Mit Konradin, einem ungekrönten Prinzen, sank das Mu-sische Haus auf dem Schafotte dahin. Auf aus weiblicher Erbfolgegefolgerte Erbansprüche sich stützend, wollten die Staufer die Kronedes Saliers erben, eine Doppelwahl folgte, die der Staufer nichtdurchhielt. Tann machten die Welsen nach dem Tode Kaiser Lotharsebensolche Nechte geltend, doch die Wahl entschied für die Staufer.Tiefe Negierung Lothars von Supplinburg galt als ein Vruch desErbrechtes, wenigstens trat aus der salischen Kanzlei fast niemandin seine über, wie sich das nach seinem Tode wiederholte.
Tie zahlreichen Wahlen von Gegenkönigen sprechen für das Wahl-recht. Schon bei der Wahl Nudolfs von Nheinfelden (1077) wurdedas Erbrecht unter dem Einflüsse eines päpstlichen Legaten ausdrück-lich bestritten. Die Wähler wollten ihre Macht mehren und auf denkommenden Träger Einfluß gewinnen, die Päpste ihr Eingreifen er-leichtern. Sie hatten wegen der von ihnen zu vollziehenden Kaiser-krönung ein starkes Interesse an der Alleingültigkeit des Wahlrechtes.Lothar hat als erster die Bestätigung der Wahl durch den Papstnachgesucht. Sehr übel war die erste völlig durchgekämpfte Toppel-wahl, die von 1198 (Philipp der Staufer und der Welfe Otto IV.).Papst Innozenz III. nahm die Entscheidung in Anspruch, was beideKönige zugestanden. Tie Erbfolge verbürgte die Kraft des König-tums, das freie Wahlrecht raubte ihm die Stetigkeit, und Toppel-wahlen zehrten gewaltig an dem Neichsbesitze.
Im Sinne der Erblichkeit trafen viele Könige Vorsorge, indemsie bei ihren Lebzeiten den Nachfolger designierten oder wählenoder gar zum Könige, selbst zum Kaiser (Otto II., bei Heinrich VI.blieb es bei dem Plane) krönen ließen. Toch konnte ein König dieWahlhandlungen im allgemeinen nur herbeiführen, wenn er dieKaiserkrone trug. Tiefe Schranke fehlte in dem Wahlreiche Frank-reich, Dort wurde fast regelmäßig bei Lebzeiten gewählt, zuletzt 1197.Das Kronprinzentum war so fest, daß die Wal/ fortfiel und Frank-
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