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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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und der Kontrolle durch die Königsboten, ist schon gesprochen, Kar -hatte alle Sonderbildungen aufgelöst. Die höchsten Befugnissestanden den zum Schutze der Grenzen aufgestellten Markgrafen zu.Es kamen eine fruchtbare Gesetzgebung, eine tätige Kanzlei und nochein Nest von Geldeinnahmen hinzu. Das Neich ward von absetzbarenBeamten verwaltet.

Von den Nachkommen des Geistesriesen waren die wenigsten seinerwürdig, einige geradezu degeneriert. Wie einst die Merowinger dasNeich geteilt hatten, und auch Karl selbst es zu tun beabsichtigthatte, geschah es auch jetzt. Stücke kamen wohl wieder zusammen,einmal auch das ganze Neich. Es zerbröckelte und sank auch in seinerGesamtheit.

Mangel an Geld zwingt die Staatsleitung dazu, ihren Beamtendurch örtlich angewiesene Naturaleintunfte den Lebensunterhalt zusichern, deren Verwaltung bald in deren Hände kommen wird. Es istein natürlicher Vorgang, der zur Feudalität, zur Lehensverfassung,zur Erblichkeit auch der Amtslehen führen wird und schließlich dieNechte des Staates zu einem erheblichen Teile in Sonderrechte derehemaligen Beamten umwandelt, die die Staatsleitung nicht mehreinziehen oder umgestalten kann. Gestützt wurde das alte Verhältnisdurch die germanische Pflicht der gegenseitigen Treue, diese Pflichtwar auch durch den Glauben an das Göttliche im Nechte verstärkt.Kugelmann sieht mit Necht in dieser Treuepflicht den tiefsten undletzten Gedanken deutschen Rechtes. Treue gegenüber dem Führer,dem Könige! Die altdeutsche Dichtung hat die Treue der Gefolg-schaft noch lange gefeiert! Doch wird nicht das Interesse an derWahrung des überwiesenen örtlichen Besitzes dem DiensteiferEintrag tun? Werden die vom Könige her kommenden Befehlestets auch dann willige Folge finden, wenn ihr Sinn nicht erkanntoder gar verurteilt wird? Am Ende wird wohl gar das persönlicheTreueband gegenüber einer dinglichen Last auf dem Lehenbesitzezurücktreten. Die Landeshoheit der Fürsten wird sich entwickeln unddas Lehensband mit seinen Pflichten erst verdunkeln, dann gänzlichabstreifen. Doch stand die Veamtenverfassung und daneben die alt-germanische Selbstverwaltung im wesentlichen noch aufrecht, alsdas Neich definitiv auseinanderbrach.