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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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Gewalten, daß sie des Schutzes durch einen waffengewaltigen Laien,auch eines Vlutrichters nach den Anschauungen jener Tage nicht ent-behren konnten. Noolssia, non sitit 83,n^niQsm. Die deutschen Vi-schöfe erhielten Vögte. Neben den Päpsten stehen weltliche Organezu Schutz und Aufsicht, der byzantinische Oberbeamte für denNestbesitz in Italien (der Exarch), unter ihm der römische Dux,über allen der Kaiser. Eine päpstliche Gerichtsbarkeit gab es noch nicht.Da die Oberhoheit von Vyzanz verschwindet in den Papstur-kunden wird zuletzt 772 nach dem oströmischen Kaiser datiertkommt es zu dem engen Bündnisse der Päpste mit den Franken-königen, den mächtigsten Fürsten des Abendlandes.

Es hebt an, als der Kausmeier des fränkischen Neiches, Pippin,sich entschloß, die Schattengewalt der merowingischen Könige zu be-seitigen. Dieser Staatsstreich bedürfte einer Legitimierung. Pippinund die fränkische Neichsversammlung legten sie in die Hände desPapstes, des Griechen Zacharias, der den Schritt billigte (751).Pippin erhielt als erster Frankenkönig durch bischöfliche Salbungeine religiöse Weihe. Es kam zu einem Schutzversprechen des Königsfür den Papst und auch (wann?) zu einem Schenkungsversprechen.Papst Stephan II., ein Stadtrömer, salbte Pippin noch einmal inSt.Denis und gab ihm und seinen Söhnen die Würde eines MtriowslioiNÄnoinui. In zwei Kriegen besiegte Pippin die Langobarden(754 und 756). Der von ihnen eroberte byzantinische Exarchatwurde vom Sieger Pippin nicht etwa an Vyzanz zurückgegeben,sondern dem Papste zur Verwaltung unter fränkischem Schutzeüberwiesen. Es entstand der Kirchenstaat aus der Vereinigung desExarchates und der Pentapolis mit dem Gebiete um Nom undeinem Verbindungsstücke in Umbrien. So war von der Adria, zwi-schen dem unteren Po und Ancona bis zur tyrrhenischen Küste, vonCivitavecchia bis Terracina, quer durch die langgestreckte Kalbinsel^ein staatliches Gebilde geschaffen, unter dem Schutze der Franken./Karl der Große machte, da der Langobardenkönig Tesiderius sowohlihm selbst wie dem Kirchenstaate Schwierigkeiten bereitete, 774 demLangobardenreiche ein Ende, das er als selbständiges Neich seinemfränkischen angliederte. Er war jetzt r«x I'lÄnooi'iiiii 6t I^nZodar-äoruin und patrioin» Nom3,Q0rrliii. Wird dieser Titel nicht zu

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