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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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gangenheit hervortreten. Ich bitte den Leser, sich dieser Einseitigkeitstets bewußt zu bleiben.

Wer politische Lehren aus der Vergangenheit ziehen will, wirdsie noch mehr aus den üblen Entwicklungen ableiten als aus denglückhaften. Das tritt auch in der neuesten Entwicklung hervor.

Wenn ich in dem Titel des Buches für ein ganzes Jahrtausendvon einem deutschen Staate rede, so ist der Begriff Staat in sehrweitem Sinne zu fassen, denn er hatte nicht zu allen Zeiten den gleichenUmkreis von Aufgaben. Als mit der Königswahl Heinrichs I. sichdas deutsche Neich klar aus den Nachfolgestaaten des NeichesKarls des Großen absonderte, war der Tätigkeitsbereich der Herr-scher, wie in allen Neichen der „Tiadochen", gegenüber den Zeitenjenes Herrschers, der über fast den gesamten abendländischen Kultur-kreis gebot, zurückgegangen. Das war in Frankreich noch stärkerder Fall als bei uns. Wir werden sehen, wie jenes Neich relativfrüh die Gewalt des Staates machtvollst ausdehnte, während imdeutschen Neiche der Oberstaat das nicht mehr erreichen konnte,sondern das den unteren Gewalten überließ. So wechselt der Inhaltdes Wortes Staat in Teutschland stärker als in den Einheitsstaaten.

Zunächst war es nicht eine Sonderheit des deutschen Staats-raumes, daß die Herzen der Untertanen mehr in den Negionen derunteren, zum Teil privatrechtlichen Verbände grundherrlicher,kommunaler und territorialer Art lebten. Die Seele des gemeinenMannes war durch das seinem Gemüte zusagende Treueverhältnisim engeren Nahmen gebunden. Daneben hingen sich die Herzen —vor allem in Deutschland — an die tief erfaßte und erlebte Gemein-schaft der christlichen Völker, wenn auch weder das Papsttum nochdas Kaisertum eine klar umrissene, dauernd geltende politische Gewaltüber die anderen christlichen Staaten erreichten. In schroffem Gegen-satze zu anderen Völkern war bei unseren Vorfahren neben diesenGefühlsrichtungen die mittlere Nichtung, die der Zuneigung zumVolksganzen und seiner staatlichen Zusammenfassung gering. AnderenNeichen blieb diese Dreiteilung fern.

Um rechtlich völlig klar zu bleiben, Nechte des deutschen Neichesund des Kaisertums nicht zu vermischen, werde ich, wo es sich nichtum kaiserliche Befugnisse handelt, stets vom deutschen Könige reden.

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