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8. Abhandlung: Aloys Schulte
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erbaute. Spätestens unter ihm war der Rest des königlichenHofes in den Besitz der Erzbischöfe übergegangen.
Der bischöfliche Bezirk ward nach Osten hin über dierömische Mauer hinaus ausgedehnt, wo sich der erzbischöflicheBaum- und Tiergarten ausdehnte. Im alten Kernbezirke standin der Nordwestecke das Haus des Domdechanten, in der Süd-westecke die Dompropstei, in der Südostecke der Saal der Erz-bischöfe, noch heute trägt die Straße längs dieser Front zuräußeren Seite hin den bezeichnenden Namen: Am Hof. DieNordostecke nahm seit Anno IL die Mariengradenkirche ein.Der innere Hof war durch die Hacht- und Drachenpforte zu-gänglich.
Der Bezirk in seiner Erweiterung war der hofrechtlicheBezirk des Erzbischofs, er deckte sich mit dem Sondergerichts-bezirke und dem Schreinsbezirke Hacht. Auch aus der Pfarr-einteilung der Stadt hebt sich der Bezirk ab. In späterer Zeitentstanden hier zwei Pfarreien. Die eine hatte einen Personal-bezirk, sie umfaßte die Domgeistlickeit 1 ) und die Angehörigenihrer Familie und griff, da es später auch außerhalb des Hacht-bezirkes einige Domherrnhöfe gab, über die Grenze hinaus.Im Gegensatze zu dieser Personalgemeinde St. Maria im Pesch— nördlich des Querschiffes des neuen Domes — war die Pfarreder alten bischöflichen Hauskapelle St. Johann Evangelist räumlichbegrenzt und deckte sich mit dem Hachtbezirke, wobei man vonder Immunität von Mariengraden und dem Dome selbst natürlichabsehen muß.
Das war also der Bezirk, wo die Könige, wenn sie nachKöln kamen, zuerst unter eigenem Dache wohnten, später alsGäste des Erzbischofs zu hausen ein Recht hatten. Alsdannwachte wieder das alte weltliche Leben auf, das einst die Ripuarierund Merowingerkönige hier geführt hatten. Sonst herrschte hierdie Geistlichkeit durchaus vor, freilich war der Erzbischof vonseinen Dienstmannen umgeben, deren Rosse in dem erzbischöf-
*) Vgl. Dorn in Zeitschr. d.Savigny-Stiftung fürRechtsgesch. Kanon.Abteilung 5, 141 f.