Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
190
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Siebenzehendes190undkräftige Urthel entgegen gesetzet, darauf die Eche gleichsam von neuem wieder betrieben,nach dem Schlusse am 19ten Jan. 1757desentschieden, daß in AnsehungAdolphen P. bey der Rechtskräftigen Urthes zwar zu belassen, und die Gebrüder B. mitgleich-ihren nachgehends angebrachten obmotis-Behörde zu verweisen, der Jacobeinenwohlen schuldig seye, eydlich zu bestätti-daß er zur Zeit der errichteten, undin derSohne übertragenen Schuld=Verschreibungvom 19ten Nov. 1750 dem Stephan F.That 700 Rthlr. vorgeschossen, oderaufrichtig zu fordern gehabt habe.§. 6.Hievon hat der Jacob P. am 28tengen Monats anhero schriftlich appelliret.dencessus selbigen Tages erhalten,und amMerz um einen sechswöchigen,April um einen dreywöchigen Ausstandſeinenrufen, demnach am 23ten Maylum gravaminum übergeben, mithin die Nifristen, und übrigen Feyerlichkeiten richtigobachtet.§. 7.Um nun also zu der Hauptsache, undEntscheidung abzuschreiten, so ist wHänden zu greifen, daß obgleich der Umter die Relationen selbst unterschrieben;noch selbige von einem solchen Burschen