Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
189
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Stück.189angefertiget, und widersprochen, nichtsger am 9ten Aug. 1753 zu recht er-der Johann Adolph P. wegen desGerichtsschreibern und zwey Schö-gute Obligation geständlich nur ver-Capitals von 700 Rthlr., sammtsich rukstehenden Zinsen zu präfe-der übrigen Forderungen aberGlaubigern nachzuſetzen, mithinalso weiter nichts, als die 700at denen Zinsen, so dann die demwidergegebene 442 Rthlr. an denthlr. sich betragenden Kaufschillin-mogen, er Johann Adolph P.sammt den üblichen Zinsen a da-daß ihme das Gut übertragen wor-von den würklich erlegten 69Zinsen bis ad diem factae depositio-schuldig seye.§.Urthel seynd die übrigen Glaubi-uges halber in Streit gerathen,Zwiſtigkeiten zum Spruche baldhaben die Gebrüder B. zu demP. oder vielmehr dessen Vat-endet, einige neue Beweisstückeund demnach gebetten, daß derF. darüber eydlich möchten ver-Diesem wurde von dem äl-jüngern P. lediglich die Rechts-kräf=