Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
176
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176Fünfzehendes§. 13.Noch mehr: da (wie aus dem Vergleichvom 20. May 1737. zu ersehen) sein Schwa-schger Friderich in diesem Jahre 1737großjährig gewesen, indessen aber seine Klagbis dahin nicht eingeführet, mithin die innen Rechten, sonderheitlichL. ult. Cod. si major factus alienat.sondernverliehene fünf Jahre nicht einmehrmalen verstreichen lassen, so magund Bebe die ohne richterliche Untersuchungderstättigung geschehene Veräusserung nichtstand,mal für sich mehr anfertigen, zumalenVergleich vom 28. May 1736. in Beyund mit Zuziehung seines Vormundesunterschrieben, mithin in gegenwärtigem Falle Hauptstücke, welche sonst vonRechtsgelehrten alsdann, wann obangezoglex ultima statt haben solle, erforderetden, zusammen kommen.LEYSERUS ad a. spec. 345. med.§. 14.welchUnd eben dieses ist es auch,Appellanten so auf den Fall, da erseiner Frauen Minderjährigkeit vollständigwiesen hätte, entgegen stehet, und die anbene Klage gänzlich entblöset. Da nemligund seine Frau ohne Gehabung einesmundes den Vergleich vom 28 Mai