Stück.85den beklagtem cum Interesse abgeführte Ca-pitalien nicht allein, sondern auch was beklag-Peter S. zu der donatricis alimentation,KleidunerwoVerpflegung, und Begräbnüß,zahlt habe, dem Beklagten zu resti-huldig seyen.4.Vorwadieser Urthel hat beklagter Peter S.henden Fusses provociret, indessen abergte Berufung allererst am 7ten Fe-mithin zwey Täge zu spät dahier ein-woher es dann entstanden, daß selbi-Rothfriste richtig zu stellen auferlegetEin welches aber da der Appellantangewendeten Fleisse ohngeachtet, under auch immer die Sache angegriffen,erkstelligen können, sondern das so be-remedium nullitatis eventualiterich gemüssiget gesehen, und daraufſcheinlichkeit der vorgegebenen Nich-Appellantis exhibitum denen Gegnur zur Erklärung communiciret,gleich Acta in originalibus eingefor-se auch eingeschicket, und diesem nachTheilen der völlige Appellations-ollführet worden; so will nunmehroseyn, ob vom Richter vorigerglich verfahren, oder gesprochen5§. 5.
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