Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
88
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88NeuntesErb= und Enterbung angefertiget, wider be-sagten S. welcher jedoch unterm 15ten Februarrii 1751., und also kurz vor dem ProceßdenSchöpfen M. alle von der Eva K. erhalten.Güter verkaufet, ex interdicto quorum bo-norum Klage angehoben, und manutenentiamin possessorio gebetten.geurWorauf am 7ten Januarii 1752Acttheilet worden, daß die von beklagtemN. 2. sub adjuncto N. 1. angelegte remunevollratoria, vel ob causam beschriebene Gif-3ten Decembr. 1745. wegen unterlassenerrichtlichen Erb= und Enterbung für nichtigerklären, und darum die Klägere als derprolis verstorbenen donatricis Eva K.miores consanguinei, & haeredes ab inteto bey den in vorgemelter Gift nichtiglichschenkten Güter, auch sonsten von deretwa nachgelassenen Gereiden noch zur-ausschließlich der unter dem ausländischenrichts=Zwang gelegenen, und zufolgBrief sub N. 4. de 2da Novembris 174100. Rthlr Kaufschillingen, und 5. Rthlr.zig dem Beklagten verkauft seyn sollendenderey in possessorio salvo petitorio,cum perceptis à die obitus besagter Donatcis zu manuteniren, jedoch dergestalten,vendem Ankäufern M. der regressus contraditorem S. vorzubehalten, und daß Klägdie auf den donirten Gütern gehaftete,