Stück.85Hermeneutique zu verstehen, und auszulegen:widrigenfalls, und wann solches so überhauptgenommen werden solte, so würde der Appel-lant auch aus dem Gang eine Heimlichkeit, undweiß nicht, was für einen Gebrauckkönnen. Daß der Gang aber zu der-Gebräuchen nicht, sondern blos zumgewidmet worden, ist aus dem fünftenBündnisses handgreiflich zu ent-als wobey vereiniget, daß die Eheleu-wann dieselben Holz, oder sonsten zuben mögen, vor dem Gang solchesund so fort vor Sonnen UntergangeGang sollen tragen lassen.I. 6.eine ware der Appellant zur Zeit desſeinem eigenen Angeben nach ſchonnacher, und wußte wohl, was zu sei-ſion erforderet, und wie dieſelbe aus-urde.Mithin hätte derselbe auchreden sollen, und müssen, wann seinedahin gegangen, daß er den Abflußem Walk= und Farb=Kessel abkom-onreinigkeiten sich hätte vorbedingenWann nun aber dieſes nicht geſche-dern nur der Abfluß des Wassers ge-orden; so mag das Bündnüß zu sei-theile um so weniger ausgedeutet wer-kannter es ist, quod non tantumin cujus potestate fuit, legemascribere, facienda interpretatio,F 3ve.
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